Baurecht liegt nun vor: Wichtiger Meilenstein für i2030-Teilprojekt Lübbenau–Cottbus

21. Februar 2025
Mehr Bahn für die Lausitzregion: Die Deutsche Bahn hat einen wichtigen Meilenstein beim Ausbau der Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus erreicht. Für das Bauprojekt liegen nun die Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die Bekanntmachung für die Öffentlichkeit erfolgt in Kürze auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.
Zur Erteilung der Planfeststellungsbeschlüsse erklärt Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Die Ausbaustrecke Lübbenau – Cottbus ist ein Leuchtturmprojekt für die Lausitz und für ganz Brandenburg. Denn sie steht für mehr Verbindungen und mehr Komfort für die Fahrgäste und unterstützt den Strukturwandel in der Region. Nun liegen die Planfeststellungsbeschlüsse vor. Damit ist, nach der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung Ende 2023, ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem planmäßigen Betriebsstart Ende 2027 erreicht worden. Wenn nach der Umsetzung dieses i2030-Vorhabens die Züge im Halbstundentakt von Berlin nach Cottbus rollen, stärkt das nicht nur die Entwicklung der Region, sondern auch den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr.“
Die Bauleistungen können voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vergeben werden. Ebenfalls in diesem Jahr sind bereits bauvorbereitende Maßnahmen für den Schutz der Umwelt vorgesehen. Ab Ende 2027 sollen die Züge auf dem neuen zweiten Gleis rollen.
Zusätzlich zum Bau des zweiten Gleises einschließlich Oberleitung und Signaltechnik werden auf der 29 Kilometer langen Strecke zwölf Bahnübergänge angepasst. Sechs Eisenbahnbrücken und 18 Durchlässe (beispielsweise für Bäche) müssen erweitert werden. Die Stationen Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz bekommen einen zweiten Bahnsteig.
Der Ausbau der Strecke ist ein weiterer Entwicklungsimpuls für die Region und unterstützt so den Strukturwandel. Unter anderem ist ein stabiler Halbstundentakt zwischen Berlin und Cottbus möglich.
Die beiden Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes sind die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten. Sie umfassen auch sämtliche Aspekte hinsichtlich der Umweltverträglichkeit. Das Bauprojekt ist Teil des Infrastruktur-Entwicklungsprogramms „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“.