i2030-Projekt Berlin-Spandau – Nauen Aktueller Projektstand, April 2024

Die Deutsche Bahn (DB) hat im Auftrag der Länder Brandenburg und Berlin sowie in Abstimmung mit dem VBB zunächst Fahrplanuntersuchungen für mehrere Zielkonzept-Varianten durchgeführt.

Als verkehrliche Ziele wurden hierfür berücksichtigt:

Im Regionalverkehr

    • Schaffung ausreichender Kapazitäten
    • Einsatzmöglichkeit längerer Züge durch längere Bahnsteige
    • gleichmäßige Taktverkehre sowie
    • Entmischung schneller und langsamerer Verkehre

Für die S-Bahn

    • Verlängerung zur Falkenseer Chaussee zur Feinerschließung des eng besiedelten Gebiets und
    • Verlängerung nach Falkensee zur Kapazitäts- und Angebotssteigerung

Die Vorplanung (Planung gemäß HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 2) wurde in einer aus diesen Zielen abgeleiteten Infrastrukturvariante erstellt, die eine „Maximalvariante“ darstellt und folgende wesentliche Eigenschaften beinhaltet:

    • Erweiterung des Fernbahnhofs Spandau um zwei zusätzliche Bahnsteigkanten auf der Südseite
    • Viergleisigkeit der Fernbahn gemäß Deutschlandtakt mit Gleisen für „schnelle“ Verkehre außen und „langsame“ Verkehre innen
    • S-Bahnverlängerung bis Falkensee mit Abzweig ins Falkenhagener Feld durch zwei zusätzliche S-Bahngleise auf der nördlichen Seite (insgesamt damit 4+2 Gleise)

Während der bisherigen Planungsphase haben themenbezogene fachliche Abstimmungen mit den Anliegerkommunen (Stadt Nauen, Gemeinde Brieselang, Stadt Falkensee, Bezirksamt Spandau) sowie den Gleisanschließern und Straßenbaulastträgern stattgefunden. Diese werden fortgesetzt.

Daneben wurde für den S-Bahnausbau eine erste überschlägliche NKU-Erstabschätzung (Nutzen-Kosten-Untersuchung) durchgeführt.

Ergebnisse der Planung

Es wurde identifiziert, welche Auswirkungen die Planung hat bzw. haben könnte und welche Konfliktpunkte sich daraus ergeben:

    • Es bestehen Abhängigkeiten zwischen S-Bahn- und Fernbahnausbau zwischen Berlin-Spandau und Falkensee (im Rahmen einer Viergleisigkeit ist sowohl eine Variante mit 4 Gleisen Fern-/Regionalbahn ohne S-Bahn als auch eine Variante mit 2 Gleisen Fern-/Regionalbahn plus 2 Gleisen S-Bahn noch im Lösungsraum)
    • Die Umsetzbarkeit der verkehrlichen Ziele stellt einen entscheidenden Baustein der Variantenentscheidung dar
    • Eine S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug ist nach den NKU-Ergebnissen ausgeschieden, da kein volkswirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden konnte; Finkenkrug wird damit variantenunabhängig weiter vom Regionalverkehr bedient werden
    • Wichtige technische Fragen wurden identifiziert und einer ersten Bewertung unterzogen
    • Es wurden drei Planungsabschnitte identifiziert, die separat voneinander umsetzbar sind bzw. wären. Abschnitt 1: Bahnhof Berlin-Spandau; Abschnitt 2: Berlin-Spandau – Falkensee; Abschnitt 3: Falkensee – Nauen

Es wurde erkannt, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Um mögliche Ausbauvarianten besser vergleichen und bewerten zu können, müssen auch Varianten mit geringerem Infrastrukturumfang einbezogen werden.

Im Rahmen von ergänzenden Trassierungsstudien werden folgende Varianten betrachtet:

    • Varianten mit 4-gleisiger Fernbahn mit und ohne S-Bahnverlängerung sowie mit 2-gleisiger Bestands-Fernbahn + 2-gleisiger S-Bahnverlängerung zwischen Berlin-Spandau und Falkensee
    • Falkensee bis Nauen mit 4-gleisiger Fernbahn
    • Verschiedene Anordnungen der Fern- und Regionalverkehrsgleise für die „schnellen“ und „langsamen“ Verkehre

Ein wichtiger Meilenstein wurde bereits erreicht. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat bestätigt, dass der Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Berlin-Spandau und Neustadt (Dosse) erforderlich ist, um die Ziele des Deutschlandtakts zu erreichen. Diese Ausbaumaßnahme ist deshalb in einem Projektbündel für den Deutschlandtakt enthalten, welches der Bund Ende 2023 in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen hat. Damit sind die Weichen gestellt, dass eine grundsätzliche Finanzierung der Ausbaumaßnahmen mit Bundesmitteln erfolgen kann.

Bislang sind die Länder Brandenburg und Berlin für den Abschnitt Berlin-Spandau – Nauen mit der Finanzierung von Planungsleistungen im Rahmen des i2030-Projekts in Vorleistung gegangen. Ziel ist es nun, die Fortführung des Projektes über das zwischen den i2030-Projektpartnern vereinbarte Vorgehen hinaus gemeinsam mit dem Bund zu verankern. Diese weiteren Schritte befinden sich in Abstimmung.

Hierzu gehört auch, dass die Projektergebnisse aus i2030 in das vom Bund zu finanzierende Ausbauprojekt überführt werden und im Verlauf die umzusetzende Ausbauvariante gemeinsam festzulegen ist.

Eine umfassende weitere Information über den Projektstand wird erfolgen, sobald Klarheit über die Finanzierungssituation besteht und das grundsätzliche Umsetzungskonzept steht. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass Anliegerkommunen und Öffentlichkeit über den Planungsstand und das weitere Vorgehen im zweiten Halbjahr 2025 umfassend informiert und in die weitere Planung einbezogen werden können.