Hintergrund

Finanzierungswege für i2030-Projekte

Die Länder Berlin und Brandenburg gehen mit dem Projekt i2030 in Vorleistung, um den Schienenausbau in der Region voranzutreiben und somit die Planungen für die Deutschlandtakt-Maßnahmen des Bundes vorzubereiten.

Die Zielvarianten sind für nahezu alle i2030-Teilmaßnahmen festgelegt und die vertiefenden Planungen durch Finanzierungsvereinbarungen für den Großteil der Korridore abgesichert oder in Verhandlung.

Für eine gelingende Umsetzung in den kommenden Jahren ist die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel seitens der Länder, des Bundes und weiterer Mittelgeber für die einzelnen Planungsschritte weiterhin notwendig.

Insbesondere bei der Baufinanzierung der Vorhaben sind die Länder auf eine Förderung durch den Bund angewiesen.

Die i2030-Partner stehen im regelmäßigen Austausch mit den Ansprechpartnern des Bundes, um die Ausbauprojekte zu platzieren. Gleichzeitig wird geprüft, welche weiteren Mittelgeber, wie die EU als Förderer gewonnen werden können.

Finanzierungswege der i2030-Maßnahmen im Überblick, Grafik: VBB

Finanzierungswege der i2030-Maßnahmen im Überblick, Grafik: VBB

Hier die wichtigsten Finanzierungsoptionen für die i2030-Ausbauprojekte

GVFG-Förderung des Bundes:
Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Im Gesetzestext sind verschiedene förderungsfähige Vorhaben, die Voraussetzungen der Förderung sowie Höhe und Umfang der Förderung angegeben. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1 errechnet.

Relevant für die meisten i2030-Teilprojekte

weitere Informationen unter:
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP):
Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten. Der im BVWP 2030 vorgesehene Aus- und Neubau im Bereich des Schienennetzes orientiert sich erstmals am Ziel eines Deutschland-Takts und bildet die infrastrukturelle Grundlage für seine Einführung.

Relevant für die i2030-Projekte mit unmittelbarer Bedeutung für
den Fernverkehr

weitere Informationen unter:
Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP)

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (InvKR):
Mit dem Gesetz sollen die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden. Kohleregionen wie die Lausitz sollen hiermit eine echte Chance erhalten, nach dem Kohleausstieg besser dazustehen als zuvor. Hierfür erhalten die Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen Finanzhilfen vom Bund. Zur Förderung gehören auch Infrastrukturprojekte wie der Schienenausbau zur besseren Anbindung der Regionen.

Relevant für den i2030-Korridor Süd-Ost

weitere Informationen unter:
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (InvKR)

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF):
CEF-Förderung ist ein zentrales Förderinstrument der EU, um den Ausbau von hochleistungsfähiger Infrastruktur in Europa zu fördern. Ein Großteil des Güter- und Personenverkehrs soll dabei auf die Schiene verlagert werden.

Relevant für den i2030-Korridor West 

weitere Informationen unter:
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)