Fragen und Hintergründe zur Nutzen-Kosten-Untersuchungen bei i2030

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Stand Nutzen-Kosten-Untersuchungen

8. Februar 2023

Schnelle Verbindungen,
pünktliche Züge,
mehr Platz in der Bahn:


Attraktiveres Bahnangebot

Einleitung

Im Infrastrukturprojekt „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ wird nicht nur fleißig geplant, sondern auch fleißig gerechnet. Die Nutzen-Kosten-Untersuchungen (kurz: NKU) durch einen externen Gutachter sind die Voraussetzung, um Fördermittel des Bundes für den Bau zu erhalten. Die laufenden Planungen sind wiederum Voraussetzung und Berechnungsgrundlage für die ersten groben Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Diese frühen Grobeinschätzungen sind Arbeitsstände und dienen der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind. Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen projektbegleitend im Rahmen der Standardisierten Bewertung mit dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) als Fördergeber abgestimmt werden. Für die ersten i2030-Teilprojekte liegen die Ergebnisse der Grobeinschätzungen vor: Für die Heidekrautbahn Stammstrecke, die Bahnsteigverlängerungen für den RE1, die Verlängerung der S-Bahn nach Stahnsdorf und die Siemensbahn ist nach der ersten Einschätzung eine Erreichung der Förderkriterien des Bundes wahrscheinlich. In anderen Korridoren wird derzeit gerechnet oder ist die Bewertung noch nicht gestartet. Für die S-Bahn-Verlängerung über Spandau hinaus wurde eine Variantenentscheidung getroffen (weiterhin Untersuchung der S-Bahn bis Falkensee, aber nicht mehr bis Finkenkrug). Für den Korridor Süd wurde anhand der NKU die Entscheidung getroffen, anstatt einer S-Bahn-Verlängerung nach Rangsdorf die Stärkung des Regionalverkehrs weiter zu verfolgen, da diese Lösung für die Fahrgäste attraktiver ist. Die Betrachtungen, die Grundlage der beiden letzten Entscheidungen waren, können Sie hier herunterladen: Fragen und Hintergründe zur Nutzen-Kosten-Untersuchung haben wir in unserem FAQ aufbereitet.

Was ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung?

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (kurz: NKU) ist eine Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt wird. Infrastrukturprojekte wie i2030 werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Für diese Gelder sind nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben. Größere Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden daher bundesweit einheitlich mit der Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr Version 2016+ bewertet. Diese „Anleitung“ wurde im Sommer 2022 überarbeitet und steht beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebswirtschaftliche Bewertung für ein Unternehmen, sondern um eine volkswirtschaftliche Betrachtung der Projekte, die auch den Nutzen für die Gesellschaft mitberücksichtigt.

Was wird in der Nutzen-Kosten-Untersuchung bewertet? Welche Eingangsdaten gibt es?

Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme (z.B. Streckenausbau zur Taktverdichtung) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich Einwohner- und Pendlerzahlen gemäß offiziellen Prognosen künftig entwickeln. Die Untersuchungen zu i2030 basieren derzeit noch auf dem Prognosejahr 2030. Auch Entwicklungsgebiete (z.B. Quartiere mit neuen Wohnungen) werden berücksichtigt. Das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird im Mit- und Ohnefall gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können. Bei der Entwicklung der Nachfrage im ÖPNV wird nicht nur die auszubauende Strecke betrachtet, sondern alle relevanten weiteren Relationen. Vereinfacht gesagt ist etwa bei einer Taktverdichtung der S-Bahn in parallel verkehrenden Buslinien mit einem Nachfragerückgang zu rechnen, während bei Zubringerlinien zur S-Bahn die Nachfrage steigt. Die verschiedenen Effekte müssen zur Herstellung der Vergleichbarkeit teilweise monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden. Bewertet werden u. a.:
    • Reisezeit im ÖPNV
    • Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
    • PKW-Betriebskosten
    • ÖPNV-Betriebskosten
    • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
    • CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
    • Lärm
    • Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan

Wann sind die Nutzen-Kosten-Untersuchungen abgeschlossen? Wo werden sie veröffentlicht?

Kurz gesagt: Eine NKU ist erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung im jeweiligen Korridor bzw. Teilprojekt abgeschlossen und wird anschließend auf www.i2030.de veröffentlicht. Ausführlich: Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach erste Grobabschätzungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt. Einmal bewertet und in die Schublade gelegt gibt es bei der NKU nicht. Es handelt sich vielmehr um einen iterativen Prozess, der erst kurz vor Baubeginn (und manchmal sogar erst während des Baus) abgeschlossen wird. So werden die Kosten für die Infrastruktur (die als Kapitaldienst und Unterhaltungskosten in die Bewertung eingehen) ausgehend von einer ersten Grobschätzung mit zunehmendem Planungsfortschritt (siehe auch Tagebucheintrag) belastbarer. Erkenntnisse aus der Planung, Änderungen im Rahmen der Planfeststellung, neu hinzugekommene oder verworfene Varianten zum Verkehrsangebot oder anderweitig geänderte Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern. Eine frühe Grobeinschätzung, wie sich jetzt überwiegend durchgeführt wird, dient der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind. Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) abgestimmt werden. Da wir dieser Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nicht vorgreifen können sowie auf Grund der zuvor geschilderten Unsicherheiten, werden diese Arbeitsstände nicht veröffentlicht. Abgeschlossene Nutzen-Kosten-Untersuchungen (erforderlich ist dafür ein Abschluss der Genehmigungsplanung) werden selbstverständlich unter www.i2030.de veröffentlicht. Wir sind mit i2030 auch angetreten, einen frühzeitigen und transparenten Dialog mit der Fachöffentlichkeit und den Betroffenen zu führen. Sofern ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir qualitative Grobeinschätzungen veröffentlichen (siehe „Wie ist der Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen?“). Untersuchungen, die zu wesentlichen Änderungen des Projektumfangs führen, werden nach Möglichkeit ebenfalls veröffentlicht. Aktuell betrifft das die Einschätzung zur S-Bahn zwischen Blankenfelde und Rangsdorf sowie zur S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug.

Können die i2030-Projekte auch ohne Nutzen-Kosten-Untersuchung realisiert werden?

Überwiegend nein. Das Investitionsvolumen für Bau und Planung aller i2030-Korridore liegt Stand 2023 bei ca. 10,6 Mrd. €. Diese Summe können die Länder Berlin und Brandenburg nicht allein aufbringen, sondern sind für alle größeren Maßnahmen auf Fördermittel des Bundes, vorwiegend aus dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Damit die Umsetzung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss zwingend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt (Nutzen-Kosten-Indikator >1) mit sich bringt. Lediglich kleinere Maßnahmen oder Anpassungen im Bestandsnetz benötigen keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen, da sie in der Regel auch nicht über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können. Für Großprojekte des Bundes mit Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr werden ebenfalls Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren des Bundes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Sofern von Seiten des Bundes bereits eine positive Bewertung vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Durchführung der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Blankenfelde nach Rangsdorf nicht weiterverfolgt? Was sind die Alternativen?

Die von der S-Bahn zusätzlich bedienten Gebiete werden mit der Fertigstellung der Dresdner Bahn (Dezember 2025) eine sehr gute und zudem in vielen Fällen deutlich schnellere Anbindung über den Regionalverkehr aufweisen, wodurch die effektiven Verbesserungen für die Fahrgäste durch eine S-Bahnverlängerung vergleichsweise gering ausfallen. In einzelnen Relationen (u.a. Entfall Regionalverkehrshalt Dahlewitz) würde sich das Angebot und die Reisezeit sogar verschlechtern. Selbst bei starkem Strukturwachstum ist nicht mit einer deutlichen Veränderung des Ergebnisses zu rechnen, da die Nachfragesteigerungen aufgrund der künftig verbesserten Anbindung der Region im Regionalverkehr überwiegend auch von dieser aufgenommen werden würden. Damit konnte im Zuge der NKU-Betrachtungen aus volkswirtschaftlicher Sicht kein ausreichender Nutzennachweis des Projekts erbracht werden. Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strecke von Blankenfelde über Dahlewitz nach Rangsdorf für den SPNV zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Damit der Regionalverkehrshalt Dahlewitz perspektivisch für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann, sollen hier die Bahnsteige verlängert werden. Davon wird auch Rangsdorf profitieren. Genaue Festlegungen, wie der Korridor Süd in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird, werden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein. Perspektivisch ist bei einer entsprechenden Nachfrageentwicklung die Möglichkeit einer späteren S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz infrastrukturell weiterhin nicht ausgeschlossen. Die NKU zur S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Rangsdorf steht hier zum Download zur Verfügung.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug nicht weiterverfolgt? Wie geht es weiter?

Im Rahmen der Vorarbeiten für die Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Gutachter eine Grobabschätzung ausschließlich für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug vorgenommen. Hiermit sollte bewertet werden, ob die Variante der S-Bahn-Verlängerung über Falkensee hinaus bis Finkenkrug noch weiterverfolgt werden soll.

Auch unter für die S-Bahn vorteilhaften Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu, dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender Nutzen generiert werden kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.

Die Abstimmungen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahnverlängerungen von Berlin-Spandau bis Falkensee und Falkenseer Chaussee wurden aufgenommen. Genauere Erkenntnisse werden sich erst im Laufe der weiteren Bearbeitung ergeben. Im Unterschied zu Finkenkrug werden in diesem Abschnitt zusätzliche Fahrgastpotentiale erschlossen, die bislang noch nicht von schnellem schienengebundenem Nahverkehr profitieren.

Die NKU-Grobabschätzung zur S-Bahn Falkensee – Finkenkrug steht hier zum Download zur Verfügung.

Wie ist der Stand der weiteren Nutzen-Kosten-Untersuchungen?

Einführung NKU und NKI Berechnung

NKI

≤ 0

0 < NKI < 1

> 1

Einordnung und
weiteres Vorgehen

Förderfähigkeit ist nicht gegeben

  • die laufenden Kosten des ÖV-Betriebs übersteigen hier bereits den (geringen) Nutzen („volkswirschaftlicher Schaden“)
  • Projekt oder Variante wird in dieser Form nicht weiter verfolgt
  • Prüfung von Alternativen oder Auswahl einer anderen Variante

Förderfähigkeit noch nicht erreicht

  • Optimierung des Angebotskonzepts und Prüfung des Infratstrukturumfangs, gg.f Planung anpassen
  • ggf. Aufzeigen notweindiger Strukturentwicklung im Einzugsgebiet zur Verbesserung des Nutzens
  • ggf. Maßnahmen als Planungsvorrat (Umsetzung bei veränderten Rahmenbedingungen)

Förderfähigkeit ist gegeben

  • Projekt wird vorangetrieben

Ein NKI von 0,5 würde z.B. erfordern, dass sich der Nutzen etwa verdoppelt oder die Kosten etwa halbieren müssten, um die Fortführung des PRojekts rechtfertigen zu können

Stand der bisher durchgeführten NKU-Erstabschätzungen in i2030-Teilprojekten

Korridor

NKU-Planfall

Planungsphase

akt. NKI

Anmerkungen

West

Fernbahnausbau Spandau – Nauen

S-Bahn Verlängerung Spandau – Falkensee und Falkenseer Chaussee

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

*

 

>1

 

Ausbau Fernbahn in BSWAG aufgenommen
(vordringlicher Bedarf)

Variante S-Bahn Falkensee – Finkenkrug
wird nicht weiterverfolgt wegen NKI < 0

Nord-West

Ausbau Prignitz-Express
Velten – Neuruppin (PEX Nord)

Berlin-Einbindung RE6 & RB55 (PEX Süd) + Verlängerung S-Bahn nach Velten

Elektrifizierung
Wittenberge – Hennigsdorf

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 1/2
Grundlagenermittlung/Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

*

 

>1

 

**

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

 

Aktuell: Finanzierungsvereinbarung Lph. 2-4 geschlossen

Nord
(inkl. S-Bahn-
Maßnahme)

Stammstrecke Heidekrautbahn

Heidekrautbahn via Nordbahn
nach Gesundbrunnnen

10-Min-Takt S-Bahn Frohnau – Oranienburg und Bahnhof Birkenwerder

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf
Wartenberg – Karower Kreuz – Bucher Str.
(Nahverkehrstangente Nord)

Turmbahnhof Karower Kreuz

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

Optimierung der Planung

Vorplanung beginnen

 

 

West-Ost

RE1 Bahnsteigsverlängerungen

2. Baustufe (Verlängerung 7 Stationen) Lph. 3 Entwurfsplanungen
3. Baustufe (Verlängerung 4 Stationen) Lph. 0.1 Grundlagenermittlung

>1

1. Baustufe in Betrieb; 2.+3. Baustufe:
Abstimmung mit dem BMDV aufgenommen

Süd-Ost

Ausbau Lübbenau – Cottbus

Umbau Nordeinfahrt
Königs Wusterhausen

Lph. 4 Genehmigungsplanung

Lph. 6 Ausschreibung

 

 

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Süd

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf

Lph. 2 Vorplanung

<0

 

Neuausrichtung der Planung,
Stärkung Regionalverkehr

Süd-West

S-Bahn Verlängerung Stahnsdorf
(S 25 Süd)

Lph. 3 Entwurfsplanung

>1

 

 

Siemensbahn

Reaktivierung Siemensbahn

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

 

* Erstbewertung im Gutachten Deuschlandtakt, für BSWAG erfolgt die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit durch das BMDV mit dem dafür vorgesehenen Verfahren
** Vereinfachtes Verfahren ohne Berechnung eines Nutzen-Kosten-Indikators ggf. sogar Entfall von NKU-Nachweis bei Elektrifizierungs-Maßnahmen

Ausschuss für Bauen und Umwelt Blankenfelde (Mahlow) und Rangsdorf

Bahnhof Blankenfelde, Foto VBB

Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27. April der Gemeinden Blankenfelde (Mahlow) und Rangsdorf

Schnelle Verbindungen,
pünktliche Züge,
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Attraktiveres Bahnangebot

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gebeten, die Studie zur Kosten-Nutzen-Untersuchung für den i2030-Korridor Süd im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27.4. vorzustellen.

Dabei wurden die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt und Fragen der Gemeinden Blankenfelde Mahlow und Rangsdorf beantwortet.

Die Präsentation im Ausschuss und Kurzzusammenfassung der Untersuchung stellen wir hier als Download zur Verfügung.

Nach der Planung ist vor der Planung

i2030-finanzierungsvereinbarungen

Nach der Planung ist vor der Planung

i2030-finanzierungsvereinbarungen
Stand der i2030-Finanzierungsvereinbarungen Anfang 2021, Grafik: VBB GmbH

Berlin, 23. März 2021

„HOAI“! Das ist keine neue Begrüßungsformel unter Jugendlichen, sondern dahinter verbirgt sich das Leistungsverzeichnung nach denen Bauprojekte in Deutschland geplant werden. Es gilt für Häuser, Brücken oder eben Verkehrsanlagen. Von der Idee, über eine Entscheidung zur Streckenführung und Nutzen-Kosten-Untersuchung bis zur Planeinreichung bei den Genehmigungsbehörden müssen komplexe Untersuchungen und Nachweise erbracht werden.

Die Länder Berlin und Brandenburg finanzieren die ersten sogenannten Leistungsphasen im Schieneninfrastrukturprojekt i2030. In den acht definierten Korridoren und dem S-Bahn-Maßnahmenpaket sind die ersten Hürden zu großen Teilen genommen. Nun folgen die vertiefenden Planungen. Aus diesem Grund schließen die i2030-Partner derzeit eine ganze Reihe an Finanzierungsvereinbarungen ab, damit die Planungen nahtlos fortgesetzt werden können. Im Jahr 2020 wurden dafür insgesamt 74 Millionen Euro aus Mitteln beider Länder bereitgestellt. In diesem Jahr sind es bislang 37 Millionen Euro und Ende 2021 wird die Summe über der des Vorjahres liegen. Mit der Absicherung der Gelder können unter anderem Ingenieurbüros beauftragt und anstehende Vermessungen und Untersuchungen zu Umwelt- bzw. Lärmschutzfragen durchgeführt werden (wir werden im Projekttagebuch darüber berichten).   

i2030-planungsphasen
Überblick der Leistungsphasen nach HOAI, Grafik: VBB GmbH

Obwohl wir alle i2030-Korridore mit gleicher Priorität vorantreiben, entwickeln sich je nach Umfang und Komplexität der Projekte die Planungen unterschiedlich schnell. Dabei sollen die umfangreichen Kosten für die spätere bauliche Umsetzung durch mehrere Schultern gestemmt werden. Deswegen gehen wir in den kommenden Jahren mit den erreichten Planungen auf den Bund und andere Mittelgeber zu, um die gesamte Baufinanzierung neben der Kofinanzierung durch Länderanteile sicherzustellen. Mit den jetzt abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen sind wir auf einem guten Weg, die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nach HOAI schnellstmöglich zu erbringen, um Baurecht zu erlangen und bald viele weitere Spatenstiche für „Mehr Schiene in Berlin und Brandenburg“ feiern können.

Korridor SÜD: Planungen zu S-Bahnverlängerung nach Rangsdorf erreichen nächste Stufe

Verlängerung der S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf

Verlängerung der S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf: Planungen erreichen nächste Stufe

Land Brandenburg und Deutsche Bahn unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung • Drei neue S-Bahn-Stationen südlich von Berlin geplant • Infrastrukturprojekt i2030 stellt Weichen für bessere Schienenanbindungen in der Region

14. April 2020

Das Land Brandenburg und die Deutsche Bahn haben eine Finanzierungsvereinbarung für die weiteren Planungen zur Verlängerung der S-Bahn-Linie S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf unterzeichnet. Nun kann die umfangreiche Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zügig starten, dafür stehen rund 16 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben, um für die Hauptstadtregion mehr und bessere Verbindungen auf der Schiene zu schaffen.

Durch die rund fünf Kilometer lange Verlängerung der S-Bahn-Linie S2 im Süden von Berlin sollen drei neue Stationen entstehen: Dahlewitz, Dahlewitz-Rolls-Royce und Rangsdorf. Dadurch bekommen Pendlerinnen und Pendler eine direkte S-Bahn-Anbindung ins Berliner Zentrum beziehungsweise zum Gewerbegebiet Dahlewitz, unter anderem Firmensitz des Turbinenherstellers Rolls-Royce. In Rangsdorf halten nach dem Umbau sowohl Regionalverkehrs- als auch S-Bahn-Züge.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Das sind gute Nachrichten für die vielen Pendlerinnen und Pendler von und nach Dahlewitz und Rangsdorf sowie zum Gewerbegebiet Dahlewitz und damit vor allem für Rolls-Royce. Sie können künftig das Auto stehen lassen und mit der S-Bahn bequem und dazu klimaschonend zu ihrem Ziel kommen. Wer hier im Landkreis Teltow-Fläming wohnt oder arbeitet, profitiert genauso davon wie die Menschen im Norden des unmittelbar angrenzenden Landkreises Dahme-Spreewald. Denn die Gemeinden sind sehr eng miteinander verflochten. Mich persönlich freut besonders, dass wir damit eine Strecke wieder befahren, die mit dem Bau der Berliner Mauer gekappt wurde. Und wir setzen ein deutliches Zeichen: Es geht voran! Das Land Brandenburg unterstützt die zügige Weiterplanung aller i2030-Projekte.“

Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG: „Bahnfahren ist Klimaschutz. Wir wollen, dass Menschen die umweltfreundliche Bahn benutzen. Das gelingt nur mit schnellen, zuverlässigen und komfortablen Bahnverbindungen. Mit der heutigen Finanzierungsvereinbarung ist der Startschuss für eine solche Verbindung zwischen Berlin und dem südlichen Umland gefallen. Davon profitiert die Region, profitieren die täglichen Pendlerinnen und Pendler nach Berlin bzw. in das Gewerbegebiet Dahlewitz – und damit langfristig auch das Klima.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit i2030 erweitern wir die Netzverbindungen für Pendlerinnen und Pendler in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Hiermit kommen wir unserem Ziel näher, auch für die Menschen in den stark wachsenden Nachbargemeinden künftig bessere klimafreundliche Anbindungen zu schaffen. Die
S-Bahnverbindung nach Rangsdorf und der neue S-Bahnhof für das Dahlewitzer Gewerbegebiet (Standort Rolls-Royce) bringt deutlich mehr Komfort, nicht nur für weite Verbindungen, sondern auch für die Verknüpfung zwischen den Ortsteilen Mahlow, Blankenfelde und Dahlewitz.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „i2030 kommt gut voran. Die heutige Finanzierungsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein im Teilprojekt Berlin–Dresden / Rangsdorf und ein weiteres Signal für die Fortschritte im Gesamtkonzept. Schritt für Schritt bereiten wir gemeinsam den Weg, um die Infrastruktur in unserer Region auszubauen und damit das Bahnangebot in den kommenden Jahren deutlich ausweiten zu können.“

Im Laufe dieses Jahres werden im Rahmen der Vorplanung detaillierte Untersuchungen zum Streckenverlauf erstellt. Hierfür wird sowohl die Realisierung zweigleisiger Teilstücke als auch ein vollständig zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke untersucht. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln.

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Baubeginn für Dresdner Bahn im Süden Berlins

Auf der ausgebauten Strecke fahren Züge künftig in 20 Minuten vom Berliner Hauptbahnhof zum Flughafen BER • Ziel für Berlin–Dresden: 80 Minuten • Teil des europäischen Korridors Orient/Östliches Mittelmeer

Mit dem Einheben des letzten Elements einer Schallschutzwand am Bahnübergang Wolziger Zeile in Berlin-Lichtenrade wurde heute symbolisch mit dem Bau der Dresdner Bahn begonnen. Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Vertreter der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie der EU-Koordinator für den TEN-V-Kernnetzkorridor „Orient/Östliches Mittelmeer“ Mathieu Grosch starteten gemeinsam mit DB-Vorstand Infrastruktur Ronald Pofalla das regional und international bedeutsame Großprojekt. Für rund 560 Millionen Euro sollen bis Dezember 2025 zwischen Berlin Südkreuz und Blankenfelde zwei neue, elektrifizierte Fernbahngleise einschließlich einer Verbindungskurve zum Berliner Außenring entstehen. Über die „Dresdner Bahn“ ist der Flughafen BER aus der Mitte Berlins in 20 Minuten zu erreichen und die Fahrzeit zwischen Berlin, Dresden und Prag kann verkürzt werden.

Enak Ferlemann: „Die Dresdner Bahn bringt die Berliner zukünftig schnell zum Flughafen BER. Die Strecke ist zudem weit über die Hauptstadtregion hinaus als leistungsfähige, umweltfreundliche Schienenachse zwischen Berlin, Dresden und Prag von Bedeutung. Kurzum: Mit dem leistungsfähigen Ausbau dieses Streckenabschnitts erzielen wir größtmögliche Wirkung im Bahnnetz und dazu mit wirkungsvollem Lärmschutz für die Anwohner.“

Ronald Pofalla, DB-Vorstand Infrastruktur: „Auf diesen Tag haben wir lange gewartet. Endlich können wir mit dem Wiederaufbau der Dresdner Bahn beginnen. Diese Verbindung ist für den Flughafen BER, für schnellere Fahrzeiten nach Dresden und Prag sowie für die Entlastung der Strecke von Berlin Richtung Leipzig und München wichtig. Eine gute Nachricht für die Anwohner: Überall dort, wo es möglich ist, sorgen wir bereits vorab für Lärmschutz und bauen Schallschutzwände entlang der Strecke.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin: „Der Baubeginn der Dresdner Bahn öffnet neue Perspektiven für Berlin: Ich freue mich, dass wir in Zukunft schnell, umweltfreundlich und klimaschonend von Berlin zum Flughafen BER, nach Dresden oder Prag fahren können. Mit diesem wichtigen Infrastrukturprojekt verkürzen sich Reisezeiten, drei Berliner Bahnhöfe werden barrierefrei modernisiert. Damit wird Bahnfahren noch attraktiver.“

Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Für mehr Züge und bessere Angebote ist der Ausbau der Dresdner Bahn ein wichtiger Meilenstein. Wir haben nach der Fertigstellung die Kapazität für neue Linien und bessere Takte auf den Strecken zwischen dem Flughafen BER und Cottbus, Eberswalde und Oranienburg. Ein Gewinn ist die Strecke auch für den Brandenburger Süden, denn hier verkürzen sich die Fahrzeiten nach Berlin.“

Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: „Ich freue mich, dass mit dem Beginn des Ausbaus der Dresdner Bahn ein weiterer wichtiger Meilenstein auf der Strecke Berlin–Dresden in Angriff genommen wird. Dadurch wird sich in nicht allzu ferner Zukunft die Reisezeit zwischen den Hauptbahnhöfen der Landes- und Bundeshauptstadt und auch in Richtung Hamburg um weitere zehn Minuten verkürzen.“

Mathieu Grosch, Koordinator TEN-Projekte, Europäische Union: „Der Ausbau der Dresdner Bahn ist gänzlich im Sinne der europäischen Verkehrskorridore, die u. a. dazu beitragen die Hauptstädte der EU Länder besser zu vernetzen. Das geschieht hier eindeutig zwischen Berlin, Dresden, Prag, Wien und Bratislava auf dem Kernnetzkorridor Orient/Östliches Mittelmeer. Dieses Bauprojekt verbessert aber auch den Nahverkehr über die Schiene sowie die Mobilität im Städtischen Raum und ermöglicht einen guten Schienenanschluss des neuen Berliner Flughafens. Derartige Projekte tragen maßgeblich zu einer modernen, multimodalen und nachhaltigen Verkehrsplanung bei und kommen durch ihre vielseitigen Vorteile im Nah- und Fernverkehr vielen Bürgern zugute.“

Bereits 2017 begannen die bauvorbereitenden Arbeiten südlich des Bahnhofs Lichtenrade und an der Säntisstraße in Marienfelde. 2019 beginnen zwischen Marienfelde und der Landesgrenze nach Brandenburg Schritt für Schritt die Hauptbauarbeiten, unter anderem mit dem Neubau der Fußgängerunterführung an der Wolziger Zeile und dem Neubau einer Straßenunterführung an der Säntisstraße.

Insgesamt neun Bahnübergänge werden aufgelöst und dafür Brücken oder Unterführungen gebaut. Damit der Verkehr auf der Straße dabei nicht zum Erliegen kommt, wird so gebaut, dass von zwei benachbarten Bahnkreuzungen eine als Umleitungsstrecke offen bleibt.

Für den Schutz der Anwohner vor Lärm während der Bauarbeiten und während des Betriebs der Bahnstrecke entstanden bereits 350 Meter Lärmschutzwand südlich des Bahnhofs Lichtenrade. Auch zwischen der Attilastraße und dem Schichauweg wird in diesem Jahr eine Lärmschutzwand gebaut.

Hintergrund zur „Dresdner Bahn“

Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn ist Teil der Strecke Berlin–Dresden und existiert bereits seit 1875. Seit 1952 fahren hier keine Fernzüge mehr. Die Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz, wo die Strecke von der Anhalter Bahn abzweigt, kreuzt nach 8,7 Kilometern die Landesgrenze Berlin/Brandenburg und führt nach Blankenfelde in Richtung Dresden. Sie gehört damit zum europäischen Korridor Orient–östliches Mittelmeer, der die strategisch wichtigen Häfen der Nord- und Ostsee mit dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer verbindet. Im Stadtgebiet ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h begrenzt, im Land Brandenburg auf 200 km/h.
Max Maulwurf begleitet als DB-Botschafter für Bauarbeiten auch dieses Großprojekt.