RE1-Bahnsteigverlängerungen: Bauliche Umsetzung der 2. Ausbaustufe startet mit Stationen Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg

6- und 8-teilige Desiro-Züge der ODEG sind auf der RE1-Strecke unterwegs, Foto: ODEG

RE1-Bahnsteigverlängerungen: Bauliche Umsetzung der 2. Ausbaustufe startet mit Stationen Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg

19.01.2024

Die Zahl der Pendler*innen auf der RE1-Strecke zwischen Magdeburg, Berlin und Eisenhüttenstadt wächst stetig. Ab 2025 werden die Bahnsteige an allen noch ausstehenden RE1-Stationen sukzessive auf 220 Meter Nutzlänge verlängert. Damit können die langen 8-teiligen Wagen der ODEG perspektivisch an allen Stationen halten. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens konnte mittels Nutzen-Kosten-Untersuchung von den i2030-Partnern in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nachgewiesen werden. Bevor die Fördermittel fließen, geht das Land Brandenburg mit 2,75 Millionen Euro in Vorleistung, um den Ausbau in Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg fristgerecht sicherzustellen. Die Deutsche Bahn will die Stationen bis 2025 verlängern.

Seit dem Start des Netzes Elbe-Spree zum Fahrplanwechsel Ende 2022 fahren auf der RE1-Strecke 6- und 8-teilige Züge im dichten Takt mit drei Verbindungen pro Stunde. Das Angebot soll für die Fahrgäste weiter verbessert werden. Dazu werden die von der ODEG schon heute eingesetzten achtteiligen Verstärkerzüge in der Hauptverkehrszeit sukzessive auch auf die anderen Züge ausgerollt, die bislang 6-teilig unterwegs sind. Damit stehen dann jeweils pro Zug 800 Sitzplätze zur Verfügung.

Im Jahr 2022 wurden in einer ersten Baustufe sechs Stationen mit besonders kurzen Bahnsteigen für den Einsatz der 6-teiligen Züge verlängert und nun schließt sich die zweite Ausbaustufe ab 2025 an. In einer zweiten und dritten Baustufe sollen alle RE1-Stationen für den Einsatz von achtteiligen Zügen mit entsprechender Bahnsteiglänge ausgebaut werden. Im Projekt i2030 werden die Verlängerungen geplant und umgesetzt. Die Stationen Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg werden zuerst verlängert, um den Zeitraum parallel stattfindender Baumaßnahmen in der Region zu nutzen. In den darauffolgenden Jahren folgen weitere 11 Stationen. Die Planungen dafür befinden sich derzeit in der Entwurfsplanung (3. Planungsphase nach HOAI). Bis Ende 2028 sollen alle Stationen verlängert sein, um das Haltekonzept für die achtteiligen RE1-Züge vollumfänglich umsetzen zu können.

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit dem Start des Netzes Elbe-Spree und rund 30 Prozent mehr Angebot auf der Schiene sind wir im letzten Jahr einen Riesenschritt gegangen, um die für Brandenburg wichtige RE1-Strecke fit für die Zukunft zu machen. Im nächsten Schritt wollen wir, dass die 6- und 8-teiligen Zügen mit mehr Sitzplätzen so schnell wie möglich an allen 11 Stationen halten können. Unsere Investition von 2,75 Millionen Euro für den Ausbau der Stationen Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg ist deshalb gut angelegtes Geld – für deutlich mehr Mobilität auf der Schiene und die Verkehrswende.“ 

Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Der RE1 ist für den Pendlerverkehr von und nach Berlin eine der wichtigsten Hauptschlagadern. Durch den Ausbau weiterer Brandenburger Bahnsteige können auch dort Fahrgäste die modernen Fahrzeuge mit erheblich mehr Kapazitäten nutzen. Dieses deutliche Plus an Sitzplätzen macht das Bahnfahren in unserer Hauptstadtregion noch attraktiver.“ 

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Im Regionalverkehr Berlin-Brandenburg wird dringend zusätzliche Kapazität benötigt. Hierfür verbessern wir die Infrastruktur gemeinsam mit Bund und Ländern kontinuierlich. Die Bahnsteigverlängerungen sind ein wichtiger Baustein, das Verkehrsangebot im Metropolraum Berlin zukunftssicher und attraktiv gestalten zu können.“ 

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):„Der RE1 ist die Linie mit den meisten Fahrgastzahlen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg. Da ist es für uns selbstverständlich, dass wir für die Fahrgäste komfortable Bedingungen schaffen mit möglichst dichten Takten und einem hohen Sitzplatzangebot. Mit dem Netz Elbe-Spree haben wir Ende 2022 in punkto Angebot und Qualität ordentlich zugelegt. In den kommenden Jahren wollen wir das Sitzplatzangebot noch einmal deutlich hochfahren. Voraussetzung dafür sind entsprechend lange Bahnsteige. Dank der Vorfinanzierung durch das Land Brandenburg kann der i2030-Ausbau an den ersten Stationen bereits in 2025 starten.

Die Finanzierung für die Realisierung wird über das Gemeindefinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) gefördert. Eine Anmeldung des Gesamtvorhabens mit seinen insgesamt drei Baustufen ist durch die Deutsche Bahn erfolgt. Da die Bahnsteigverlängerungen in Potsdam Park Sanssouci und Hangelsberg bereits Ende 2025 in Betrieb gehen sollen, wurde der Start der Ausschreibung für die Ausführungsplanung und Bauleistung noch im Dezember 2023 erforderlich.

Aufgrund der komplexen Abwicklungsprozesse bis zum Erhalt der Bundesmittel besteht die Notwendigkeit die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme über rund 2,7 Mio. Euro zunächst durch das Land Brandenburg sicherzustellen, so dass die Inbetriebnahme im Jahr 2025 ermöglicht werden kann. Die vom Land gewährten Zuschüsse werden nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide mit Bundesmitteln anteilig abgelöst.

Mit den Bauarbeiten wird nach derzeitigen Rahmenterminplänen im 1. Quartal 2025 für die Station Potsdam Park Sanssouci und im 3. Quartal 2025 für die Station Hangelsberg gerechnet. Über mögliche Einschränkungen im Fahrplan während der Bauzeit wird rechtzeitig informiert.

RE1-Stationen, die im Zuge des i2030-Ausbaus verlängert werden: 

    1. Baustufe (Verlängerung für den Halt 6-teiliger Züge, bereits Ende 2022 umgesetzt)
      • Fangschleuse
      • Hangelsberg
      • Berkenbrück
      • Briesen (Mark)
      • Jacobsdorf (Mark)
      • Pillgram
    1. Baustufe (Verlängerung für den Halt 8-teiliger Züge)
      • Götz
      • Groß Kreutz
      • Potsdam Park Sanssouci
      • Hangelsberg
      • Berkenbrück
      • Briesen (Mark)
      • Jacobsdorf (Mark)
      • Pillgram
      • Ziltendorf
      • Finkenheerd
    1. Baustufe (Verlängerung für den Halt 8-teiliger Züge)
      • Wusterwitz
      • Kirchmöser
      • Kraftwerk Finkenheerd

Alle weiteren RE1-Stationen weisen bereits heute ausreichende Bahnsteiglängen für achtteilige Züge auf bzw. es sind bereits Ausbaumaßnahmen unabhängig vom Projekt i2030 geplant, bei denen auch die Bahnsteige entsprechend verlängert werden.

Reaktivierung Siemensbahn: Land Berlin finanziert vorgezogene Baumaßnahmen

Die Reaktivierung der Siemensbahn bleibt mit den vorgezogenen Baumaßnahmen im Plan, Foto: VBB

Reaktivierung Siemensbahn: Land Berlin finanziert vorgezogene Baumaßnahmen

15.01.2024

Das Land Berlin unterzeichnet neue Finanzierungsverträge für fortgeschrittene Planungen und vorgezogene Baumaßnahmen zur Reaktivierung der historischen Siemensbahn. Damit kann die Deutsche Bahn den engen Zeitplan für die geplante Wiederinbetriebnahme Ende 2029 nahtlos fortführen, bevor die Förderzusage des Bundes sichergestellt ist.  

Die Anmeldung der Bundesförderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) für die i2030-Infrastrukturmaßnahme „Siemensbahn“ ist in Abstimmung mit den anderen Projektpartnern durch die Deutsche Bahn AG erfolgt. Nach Gesprächen mit dem Bund wird das Vorhaben als förderfähig und wirtschaftlich eingestuft. Die Inbetriebnahme wird für Ende 2029 angestrebt. Um den ambitionierten Zeitplan einzuhalten, geht das Land Berlin neben der Kostenübernahme der ersten Planungsphasen nun mit weiteren 36,5 Millionen Euro in Vorleistung und finanziert die ersten Baumaßnahmen. Die Summe soll nach der Aufnahmebewilligung anteilig durch Bundesmittel abgelöst werden. Dem Vorgehen hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) zugestimmt.

Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Die Siemensbahn erschließt das neue urbane Stadtquartier in Spandau: die Siemensstadt Square. Mit der reaktivierten direkten Anbindung an die Ringbahn entstehen auch schnelle Anschlüsse zum Berliner Hauptbahnhof und zum BER. Wir haben als Land Berlin Finanzierungsverträge für die Siemensbahn unterzeichnet und sichern damit nicht nur die Kostenübernahme für die ersten Planungsphasen, sondern stellen auch erstmals im i2030-Projekt Mittel für bauvorbereitende Maßnahmen bereit: 36,5 Millionen Euro.“ 

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Beim i2030-Vorhaben Siemensbahn geht es vorwärts – das ist auch eine gute Nachricht Brandenburg. Vor allem den vielen Pendlerinnen und Pendlern aus unserem Bundesland werden die schnelleren Verbindungen, mehr Umsteigemöglichkeiten zum ÖPNV und zusätzlichen S-Bahn-Verkehre in der Hauptstadt zu Gute kommen. Mit dem Projekt i2030 stärken wir die Verkehrsinfrastruktur zwischen beiden Ländern und bringen die Verkehrswende weiter voran.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Die Reaktivierung der Siemensbahn folgt einem sehr klaren Zeitplan: 2026 ist Baubeginn, 2029 sollen dort erstmals Züge fahren. Mit der Finanzierungszusage des Landes Berlin können wir schon einige Baumaßnahmen vorziehen. Denn nicht nur neue Gleise und Weichen werden gebraucht, auch Signaltechnik, Stützwände und Brücken sowie die Instandsetzung von drei historischen Bahnhöfen gehören dazu.“

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Investitionen privater Unternehmen in Berlin sind willkommen und wichtig. So ist auch die Investition von Siemens in den Standort Berlin ein Glücksfall für die Stadt. Mit einer komfortablen und klimafreundlichen ÖPNV-Anbindung für den neuen Stadtteil Siemensstadt Square und der Wohngebiete in Gartenfeld wird gleichzeitig eine moderne Stadtentwicklung mitgedacht. Im Projekt i2030 arbeiten die Partner eng zusammen, um die Anbindung schnellstmöglich Wirklichkeit werden zu lassen. Mit der Vorfinanzierung durch das Land Berlin sparen wir wertvolle Zeit für die dringend benötigte Reaktivierung der historischen Siemensbahn.“

Bei den vorgezogenen Baumaßnahmen handelt es sich vor allem um Freimachung des Baufeldes im Bereich Westhafen (hier sollen zukünftig die Züge der Siemensbahn in Richtung Berliner Hauptbahnhof abbiegen) und von Jungfernheide bis zur Spreequerung (Projektabschnitt 1) sowie Umweltmaßnahmen und Maßnahmen der Kampfmittelfreimachung im Bereich Popitzweg bis Bahnhof Gartenfeld (Projektabschnitt 3). Ebenso kann mit der Erstellung der elektrotechnischen Grobplanung begonnen werden, die die Bedarfe für die zukünftige elektronische Soft- und Hardware für den Streckenbetrieb festlegt. Die finanziellen Mittel dafür werden zusätzlich mit einem Nachtrag der Planungsfinanzierung zwischen dem Land Berlin und Deutscher Bahn sichergestellt.

Die Maßnahmen werden aus folgenden Gründen vorgezogen:

    • Für die Einhaltung einer eingleisigen Betriebsführung auf den betroffenen Abschnitten des S-Bahn-Rings während des Bauzeitraums müssen im Bereich des Bahnhofs Jungfernheide, des Bahnhofs Westhafen sowie im Bereich des Kreuzungsbauwerks mit der Fernbahnstrecke Berlin – Hamburg zusätzliche Bauweichen eingebaut werden. Der Aufbau bedarf zudem umfangreicher Anpassungen in den betroffenen Stellwerksbereichen.
    • Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen starten vor den Fällungen und Rodungen an der Strecke zwischen Popitzweg und Bahnhof Gartenfeld. Die Freimachung darf nur in den Wintermonaten erfolgen. Zusammen mit der erforderlichen Kampfmittelsondierung und -räumung werden für die Erfüllung der Umweltleistungen ca. 1,5 Jahre benötigt.

Im Detail sind die Zeitverläufe, wie folgt, vorgesehen:

    • Ausschreibung für Kampfmittelsondierung und -beräumung im 3. Quartal 2024; Umsetzung in 2025
    • Ausschreibung und Durchführung der Umweltleistungen vom 1. Quartal 2024 bis 1. Quartal 2026
    • Planung und Umverlegung von Kabeln im Bereich Westhafen und Jungfernheide 2. Quartal 2024 bis 3. Quartal 2027

Vor Ausführung von Bautätigkeiten an der Strecke werden die Anwohner*innen rechtzeitig informiert. Während der Baumaßnahmen kann es auf der Ringbahn im Bereich Jungfernheide/Westhafen zu kleineren Einschränkungen im Fahrplan der S-Bahn oder im Regionalverkehr kommen. Hierzu werden die Fahrgäste jeweils über die Fahrinfo-Apps informiert.

Weitere Informationen zur Reaktivierung der Siemensbahn finden sich unter: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/siemensbahn-reaktivierung

i2030-Korridor Süd-Ost / Zweites Gleis zwischen Lübbenau und Cottbus kommt

Präsentation der i2030-Finanzierungsvereinbarung für ein zweites Gleis zwischen Lübbenau und Cottbus im Bild v.l.n.r.: Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Foto: VBB

i2030-Korridor Berlin – Cottbus: Zweites Gleis zwischen Lübbenau und Cottbus kommt

19.12.2023

Bedeutendes i2030-Projekt geht in die Umsetzung • 265 Millionen Euro gemeinsame Investition von Bund, Land und DB • Inbetriebnahme Ende 2027 • 30-Minuten-Takt zwischen Berlin und Cottbus möglich

Die Deutsche Bahn (DB) baut mit finanzieller Hilfe des Bundes und des Landes Brandenburg das zweite Gleis zwischen Lübbenau und Cottbus. Dieses bedeutende i2030-Projekt ist die Voraussetzung für mehr Züge und bequemeres klimafreundliches Pendeln zwischen der Lausitz und Berlin.

Insgesamt wird derzeit von Investitionen in Höhe von rund 265 Millionen Euro von Bund, Land Brandenburg und DB ausgegangen. Nach der Anstoßfinanzierung durch das Land Brandenburg kommt der Löwenanteil mit rund 255 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) des Bundes. Der Planfeststellungsbeschluss und damit das Baurecht wird für Ende 2024 erwartet. Baubeginn ist Ende 2026. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2027 vorgesehen.

Heute haben in Lübbenau Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, sowie Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), die Finanzierungsvereinbarung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Berlin-Cottbus präsentiert.

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Berlin-Cottbus durchgehend zweigleisig – das ist eine tolle Nachricht für alle Fahrgäste auf dieser wichtigen und wachsenden Bahn-Verbindung. Der zweigleisige Ausbau ist zweifelsfrei ein Meilenstein zur Stärkung der Schiene in Berlin-Brandenburg und bei der Umsetzung unseres gemeinsamen länderübergreifenden Infrastrukturprogramms i2030. Diese Bahn-Strecke spielt nicht zuletzt eine Schlüsselrolle für den Erfolg des Strukturwandels in der Lausitz. Mit dem zweiten Gleis schaffen wir zusätzliche Kapazitäten und somit mehr Stabilität und Angebot im Bahnverkehr zwischen Berlin und dem Spreewald sowie der Lausitz. Aus dem Plan wird ab heute Wirklichkeit.“

Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Die Bundesregierung unterstützt den Strukturwandel in den ehemaligen Kohlerevieren mit bis zu 40 Milliarden Euro. Den Verkehrsprojekten, die daraus finanziert werden, kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Denn Konnektivität ist ein Hopp-oder-Top-Kriterium bei der Standortwahl. Der zweigleisige Ausbau zwischen Lübbenau und Cottbus ist ein tolles Beispiel dafür, wie Strukturwandel im Zeichen des Klimaschutzes gelingen kann– mit konkreten Angeboten und Perspektive für die Menschen in den vom Wandel am stärksten betroffenen Regionen.“

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: Mehr Verbindungen, mehr Komfort – der Ausbau der Strecke Lübbenau – Cottbus kommt den Fahrgästen in der Lausitz und in ganz Brandenburg zugute. Wenn nach der Umsetzung dieses i2030-Vorhabens die Züge im Halbstundentakt von Berlin nach Cottbus rollen, stärkt das nicht nur die Entwicklung der Region, sondern auch den klimafreundlichen SPNV. Mit der Finanzierungsvereinbarung gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg dorthin und für die Verkehrswende in Brandenburg.

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB): Die Finanzierungszusage des Bundes ist ein Riesenerfolg für die Lausitz und gleichzeitig für die ganze Metropolregion. Sie beweist, dass die mutigen Investitionen der Länder Berlin und Brandenburg in die Planung der i2030-Projekte Früchte tragen. Für eine ganze Reihe von Schienenprojekten laufen die Planungen auf Hochtouren. Wir hoffen, dass in den kommenden Monaten und Jahren noch viele weitere Förderzusagen des Bundes folgen und damit die Angebote im Regional- und S-Bahnverkehr stetig ausgebaut werden können. Heute freue ich mich für alle Fahrgäste, die auf gute Verbindungen zwischen Berlin und Cottbus angewiesen sind.

Ein positiver Nebeneffekt: Die Zweigleisigkeit verbessert die Anbindung an das neue ICE-Werk Cottbus, das im Januar 2024 den Betrieb aufnimmt und bis 2026 komplett fertig gestellt wird.

Zusätzlich zum zweiten Gleis baut die DB Schallschutzwände und modernisiert die Bahnhöfe Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz.

Die DB investiert massiv in die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur. Die Infrastrukturinvestitionen sind Teil der DB-Strategie „Starke Schiene“. Ziel ist es, den Bahnverkehrs stabiler zu machen und zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, um das Bahnangebot weiter zu erhöhen. Die Voraussetzung, um mehr Fahrgäste für die klimafreundliche Schiene zu gewinnen und den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene zu steigern.

Weitere Informationen: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/luebbenau-cottbus und https://www.i2030.de/suedost/

 

i2030-Korridor Prignitz-Express / Velten Ausbau zwischen Velten – Neuruppin ab 2026

Der Prignitz-Express soll zukünftig öfter fahren, Foto: VBB

i2030-Korridor Prignitz-Express / Velten: Ausbau zwischen Velten – Neuruppin ab 2026

06.12.2023

Mit den Ausbauvorhaben im i2030-Korridor Prignitz-Express / Velten wird die Schienenanbindung zwischen Berlin und der Prignitz im Regionalverkehr verbessert sowie die Taktverdichtung und die Verlängerung der S-Bahn (S25) ermöglicht. Im ersten Schritt wird der Abschnitt zwischen Hennigsdorf und Neuruppin ausgebaut. Das Bauvorhaben beginnt im Jahr 2026.

Die derzeitige Schieneninfrastruktur des Regionalverkehrs zwischen Berlin und der Prignitz hält keine Reserven bereit. Für zusätzliche Angebote muss die Infrastruktur in den kommenden Jahren wachsen. Mit der ersten Ausbaustufe im i2030-Korridor Prignitz-Express / Velten wird dies ermöglicht, so dass zwei Züge pro Stunde und Richtung nach Neuruppin fahren können. Die Linie der RB55 wird dafür bis nach Neuruppin verlängert.

Bislang sollten die Bauarbeiten im Jahr 2025 starten und die Infrastruktur Ende 2026 in Betrieb gehen. Der ambitionierte Zeitplan ist leider nicht mehr einzuhalten. Gründe sind Verzögerungen in der Planung sowie Auswirkungen ausgehend von Schienengroßprojekten des Bundes.

Derzeit befindet sich das i2030 Teilprojekt Velten – Neuruppin vor Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI). Parallel wurden die Planrechtsverfahren eingeleitet. Innerhalb der Planfeststellungsverfahren müssen die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Der Abschluss aller Planrechtsverfahren und die Erteilung der Baurechte wird für Ende 2024 angestrebt. Die Details der Planungen und der weiteren Abläufe wurden der Öffentlichkeit im März und November 2023 von der DB Netz AG vorgestellt.

Durch die i2030-Partner wurde zudem eine erste Nutzen-Kosten-Abschätzung beauftragt und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgestellt. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens konnte im ersten Schritt nachgewiesen werden. Eine notwendige Förderung über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) und die anteilige Bundesfinanzierung des Teilprojektes erscheinen mit diesem Ergebnis möglich. Der Antrag zur Bundesförderung wird Anfang 2024 durch das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen – die DB Netz AG – gestellt. Mit der Bewilligung durch den Bund wird innerhalb eines Jahres gerechnet. Vorab wird die erforderliche Ko-Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg geschlossen.

Für die kommenden Baumaßnahmen werden die dafür nötigen Sperrpausen durch die DB Netz AG angemeldet. Der Baustart ist neu für 2026 geplant. Die zeitweisen Einschränkungen auf den Linien der RE6 und RB55 während der Baumaßnahmen sollen möglichst geringgehalten werden. Informationen dazu werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Als neues Datum für die Inbetriebnahme der Infrastruktur für die Taktverdichtung des Regionalverkehrs zwischen Berlin und der Prignitz streben die i2030-Partner den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 an.

 

 

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

15.09.2023

Anfang 2023 zeichneten die Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn die Planungsvereinbarung für die Reaktivierung der historischen Potsdamer Stammbahn zwischen Griebnitzsee bis Potsdamer Platz für den Regionalverkehr. Das Gesamtkonzept des i2030-Korridors beinhaltet darüber hinaus den Ausbau des südlichen Berliner Innenrings von Schöneberg bis Ostkreuz. Damit können Züge der Potsdamer Stammbahn nicht nur in den Nord-Süd-Tunnel, sondern auch zum Umsteigeknoten Ostkreuz geführt werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung (2. Leistungsphase nach HOAI) über rund 16 Mio. Euro haben die Projektpartner zum bundesweiten „Tag der Schiene“ unterzeichnet. Die umfassenden Untersuchungen der Vorplanung laufen voraussichtlich bis 2027. Mit der unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung kann von den vereinbarten i2030-Maßnahmen nun auch das letzte große Regionalverkehrs-Projekt in die weiterführende Planung starten. 

Anlässlich des Netzwerktreffens Berlin-Brandenburg am „Tag der Schiene“ im Kaiserbahnhof Potsdam unterzeichneten Berlins Mobilitätssenatorin Manja Schreiner, Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann und Deutsche-Bahn-Konzernbevollmächtigter Alexander Kaczmarek die Finanzierungsvereinbarung für den Schienenausbau des südlichen Berliner Innenrings. Das ist notwendig, da nicht alle auf der Potsdamer Stammbahn geplanten Verkehre in den Nord-Süd-Fernbahntunnel geführt werden können. Schon heute gilt er als überlasteter Schienenweg. Stattdessen wird nun innerhalb der Vorplanung untersucht, wie Verbindungen über die „Kurve Schöneberg“ und den südlichen Berliner Innenring Richtung Berlin Ostkreuz zu führen sind. Zwischen Schöneberg und Treptow muss die Strecke dafür elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden. Halten sollen die Regionalzüge in diesem Bereich am Berliner Südkreuz sowie gegebenenfalls in Berlin-Neukölln oder alternativ Berlin Hermannstraße. Mit Reaktivierung und Erweiterung der Schieneninfrastruktur wird gleichzeitig der Ausbau des Berliner Eisenbahnnetzes weiter forciert. Darum streben die Länder Berlin und Brandenburg eine enge Abstimmung mit dem Bund an, um die weitere Planungs- und Baufinanzierung gemeinsam abzusichern. Die Umsetzung entspricht den Zielsetzungen für einen erfolgreichen Deutschlandtakt des Bundes im Bahnknoten Berlin. 

Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Wir starten mit i2030 die Planungen für eine weitere richtig große Verbesserung des Schienenverkehrs der Hauptstadtregion. Die zusätzliche Regionalverkehrsverbindung zwischen Potsdam und Berlin wird den überlasteten Schienenverkehrsknoten Berlin weiter entlasten. Das macht das Fahren auf der Schiene noch attraktiver und wird somit mehr Menschen vom ÖPNV überzeugen. Wir planen die neue Strecke der Potsdamer Stammbahn nicht nur in Nord-Süd-Richtung bis zum Potsdamer Platz, sondern auch mit einer Anbindung bis zum Bahnhof Ostkreuz über den südlichen Berliner Innenring. Das stärkt den gesamten Berliner Bahnknoten und perspektivisch auch den Deutschlandtakt. Hierfür erwarten die Länder Berlin und Brandenburg eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung durch den Bund.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Die Systementscheidung für die Regionalbahn zur Reaktivierung war die richtige Lösung für eine resiliente Gestaltung des Bahnknotens Berlin. Für den Südwestraum Brandenburgs ergeben sich mit der Einbindung in den Nord-Süd-Tunnel und über den Innenring nach Ostkreuz zusätzliche Bedienangebote, die insbesondere für die steigende Zahl der Pendlerinnen und Pendler in dieser dynamischen Region notwendig sind. Mit der Wiederinbetriebnahme der Stammbahn leisten wir einen weiteren wichtigen Baustein zur Verkehrswende. Die heute unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung zeigt, dass wir bei dem Thema dranbleiben. Weiterhin gilt, dass eine Inbetriebnahme im Jahr 2038 – dem 200. Jubiläum der Strecke – eine gute Zielmarke wäre.“ 

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Die Potsdamer Stammbahn schafft zusätzliche Kapazitäten auf der meistgenutzten Bahn-Verbindung der Hauptstadtregion Berlin-Potsdam und wird damit die Berliner Stadtbahn entlasten. Mit der zusätzlichen Elektrifizierung und dem weiteren Ausbau des südlichen Berliner Innenrings schaffen wir zusätzliche attraktive Fahrmöglichkeiten. Gleichzeitig entlasten wir den Nord-Süd-Tunnel, steigern die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Berlin spürbar und schaffen dringend benötigte Resilienzen für den wachsenden Schienenverkehr.“ 

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Wenn wir die derzeit laufende Wiederbelebung und Stärkung der Schiene aufrechterhalten wollen, muss das Schienennetz in den kommenden Jahren unbedingt wachsen. Mit der Finanzierung der i2030-Planungen verschaffen sich die Länder Berlin und Brandenburg einen Zeitvorteil beim Ausbau, den wir gemeinsam mit dem Bund für die Hauptstadtregion vorhaben. Mit der neu geplanten Einbindung über den südlichen Berliner Innenring können die Züge der Potsdamer Stammbahn flexibel nach Berlin geführt werden. Davon profitieren die Fahrgäste mit zusätzlichen Verbindungen und pünktlichen Zügen.“

Der Planungsumfang der Vorplanung für den Südlichen Berliner Innenring (Streckenabschnitt Ausbindung Berlin-Schöneberg – Berlin Ostkreuz) im Überblick:

  • durchgehende Zweigleisigkeit im gesamten Planungskorridor, außer Kurve Schöneberg
  • Elektrifizierung des gesamten Projektbereichs inkl. des Abzweigs Berlin-Neukölln – Berlin Baumschulenweg mit Oberleitung
  • Erweiterung der Verkehrsstation Berlin Südkreuz (obere Ebene) um zwei Bahnsteigkanten sowie ein Neubau in Berlin-Neukölln oder alternativ Berlin Hermannstraße
  • Einbindung in die Bestandsstrecke Berlin Ostkreuz – Berlin Schöneweide im Bereich Treptower Park
  • Bahnsteigverlängerung am Regionalbahnsteig Berlin Ostkreuz (obere Ebene) auf 220 m
  • Aufgaben innerhalb der Vorplanung sind u.a.:
    • Planung des Streckenverlaufs mit verschiedenen Untervarianten sowie der notwendigen Bauwerke und Anlagen
    • Notwendige Beräumung von Altmaterialien und Vegetationsrückschnitte zur Ermöglichung von Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen
    • Durchführung von Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen
    • Bauwerksuntersuchungen an vorhandenen Anlagen
    • Erstellung von notwendigen technischen Studien, Gutachten und Machbarkeitsanalysen
    • Mitwirkung an ggf. erforderlichen Konzepten und Analysen zur Umfeldentwicklung
    • Abstimmung von kreuzungsrelevanten Sachverhalten sowie Vorabstimmung für dafür ggf. abzuschließende Vereinbarungen
    • Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange
    • Durchführen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit

An die Vorplanung schließt sich die Entwurfsplanung (3. Leistungsphase nach HOAI) an, mit der das Planfeststellungsverfahren für das Projekt vorbereitet wird.

 

Informationsveranstaltung: Mit vereinten Kräften für die Siemensbahn

Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Informationsveranstaltung: Mit vereinten Kräften für die Siemensbahn

Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Berlin, 14. September 2023

Am 14. September 2023 haben wir eine Informationsveranstaltung im Bezirk Berlin-Spandau zur Reaktivierung der historischen Siemensbahn durchgeführt.

Mehr als 260 Menschen haben sich auf den Weg in das Wernerwerk-Hochhaus gemacht, um sich persönlich über den aktuellen Stand des i2030-Bauvorhabens Reaktivierung der Siemensbahn zu informieren. Gemeinsam mit den Zuschauer:innen aus dem digitalen Webcast haben insgesamt fast 400 Interessierte die Veranstaltung verfolgt.

Verfolgten den Vortrag aufmerksam: Der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin, Alexander Kaczmarek, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, Dr. Sören Wustrow, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Verfolgten den Vortrag aufmerksam: Der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin, Alexander Kaczmarek, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, Dr. Sören Wustrow, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Begrüßt wurden die Gäste durch Manja Schreiner (Berlins Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), Thorsten Schatz (Spandauer Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Natur- und Umweltschutz) und Alexander Kaczmarek (Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin).

Blick auf das historische Viadukt. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Blick auf das historische Viadukt. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

„Diese Veranstaltung ist ein Zeichen, dass es ernst wird“, brachte es der Konzernbevollmächtigte, Alexander Kaczmarek es auf den Punkt. Passenderweise wurde die Veranstaltung im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Siemens durchgeführt. Aus dem Saal in der 11. Etage hatte man einen großartigen Ausblick auf das Viadukt der Siemensbahn und die Verkehrsstation Wernerwerk. Noch wartet die seit 1980 nicht mehr befahrene Strecke auf die Wiederbelebung, um zukünftig den neuen Stadtteil Siemensstadt Square sowie Gartenfeld an die Berliner S-Bahn-Ring anzubinden.

Der Leiter der Projekte Siemensbahn ging zu Beginn seines Vortrags auch auf die Historie der Siemensbahn ein. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Der Leiter der Projekte Siemensbahn ging zu Beginn seines Vortrags auch auf die Historie der Siemensbahn ein. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Der Projektleiter der DB Netz AG für die Siemensbahn, Thomas Rüffer, stellte den aktuellen Stand der Planungen vor und informierte über die konkreten Bauphasen der drei Projektabschnitte. Bezüglich der Zeitschiene ließ Rüffer keinen Zweifel offen: „Dank einer akkuraten Planung gehen wir weiterhin davon aus, die Siemensbahn in 2029 wieder in Betrieb zu nehmen.“

Im Anschluss an die Projektpräsentation hatten sowohl die Gäste im Saal als auch die digital zugeschalteten Interessenten ausführlich Gelegenheit ihre Fragen zu stellen. Zahlreiche Punkte konnten durch den Projektleiter Siemensbahn direkt vor Ort beantwortet werden.

Großes Interesse am Projekt Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Großes Interesse am Projekt Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Von besonderem Interesse war unter anderem das Thema Lärmschutz. Hierzu erklärte Thomas Rüffer, dass die Deutsche Bahn mehrere verschiedene Schallschutzmaßnahmen (z.B. Unterschotter-Matten und Schienenschmieranlagen) zur Reduzierung von Fahrgeräuschen umsetzen wird.

Die Dokumentation der Fragen und Antworten inkl. aller weiteren Unterlagen der Veranstaltung stehen hier im BauInfoPortal bereit.

Fragen und Hintergründe zu Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Fragen und Hintergründe zu Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Im Infrastrukturprojekt „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ wird nicht nur fleißig geplant, sondern auch fleißig gerechnet. Die Nutzen-Kosten-Untersuchungen (kurz: NKU) durch einen externen Gutachter sind die Voraussetzung, um Fördermittel des Bundes für den Bau zu erhalten. Die laufenden Planungen sind wiederum Voraussetzung und Berechnungsgrundlage für die ersten groben Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Diese frühen Grobeinschätzungen sind Arbeitsstände und dienen der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind. Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen projektbegleitend im Rahmen der Standardisierten Bewertung mit dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) als Fördergeber abgestimmt werden.

Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Für die ersten i2030-Teilprojekte liegen die Ergebnisse der Grobeinschätzungen vor: Für die Heidekrautbahn Stammstrecke, die Bahnsteigverlängerungen für den RE1, die Verlängerung der S-Bahn nach Stahnsdorf und die Siemensbahn ist nach der ersten Einschätzung eine Erreichung der Förderkriterien des Bundes wahrscheinlich. In anderen Korridoren wird derzeit gerechnet oder ist die Bewertung noch nicht gestartet. Für die S-Bahn-Verlängerung über Spandau hinaus wurde eine Variantenentscheidung getroffen (weiterhin Untersuchung der S-Bahn bis Falkensee, aber nicht mehr bis Finkenkrug). Für den Korridor Süd wurde anhand der NKU die Entscheidung getroffen, anstatt einer S-Bahn-Verlängerung nach Rangsdorf die Stärkung des Regionalverkehrs weiter zu verfolgen, da diese Lösung für die Fahrgäste attraktiver ist.

Die Betrachtungen, die Grundlage der beiden letzten Entscheidungen waren, können Sie nachfolgend herunterladen. Fragen und Hintergründe zur Nutzen-Kosten-Untersuchung haben wir weiter unten in unserem FAQ aufbereitet.

Übersicht Ergebnisse:

In der folgenden Überischt finden Sie die Ergebnisse der bisher durchgeführten NKU-Erstabschätzungen für ausgewählte Teilprojekte in unseren Korridoren.

Einführung NKU und NKI Berechnung

NKI

≤ 0

0 < NKI < 1

> 1

Einordnung und
weiteres Vorgehen

Förderfähigkeit ist nicht gegeben

  • die laufenden Kosten des ÖV-Betriebs übersteigen hier bereits den (geringen) Nutzen („volkswirschaftlicher Schaden“)
  • Projekt oder Variante wird in dieser Form nicht weiter verfolgt
  • Prüfung von Alternativen oder Auswahl einer anderen Variante

Förderfähigkeit noch nicht erreicht

  • Optimierung des Angebotskonzepts und Prüfung des Infratstrukturumfangs, gg.f Planung anpassen
  • ggf. Aufzeigen notweindiger Strukturentwicklung im Einzugsgebiet zur Verbesserung des Nutzens
  • ggf. Maßnahmen als Planungsvorrat (Umsetzung bei veränderten Rahmenbedingungen)

Förderfähigkeit ist gegeben

  • Projekt wird vorangetrieben

Ein NKI von 0,5 würde z.B. erfordern, dass sich der Nutzen etwa verdoppelt oder die Kosten etwa halbieren müssten, um die Fortführung des PRojekts rechtfertigen zu können

Stand der bisher durchgeführten NKU-Erstabschätzungen in i2030-Teilprojekten

Korridor

NKU-Planfall

Planungsphase

akt. NKI

Anmerkungen

West

Fernbahnausbau Spandau – Nauen

S-Bahn Verlängerung Spandau – Falkensee und Falkenseer Chaussee

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

*

 

>1

 

Ausbau Fernbahn in BSWAG aufgenommen
(vordringlicher Bedarf)

Variante S-Bahn Falkensee – Finkenkrug
wird nicht weiterverfolgt wegen NKI < 0

Nord-West

Ausbau Prignitz-Express
Velten – Neuruppin (PEX Nord)

Berlin-Einbindung RE6 & RB55 (PEX Süd) + Verlängerung S-Bahn nach Velten

Elektrifizierung
Wittenberge – Hennigsdorf

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 1/2
Grundlagenermittlung/Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

*

 

>1

 

**

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

 

Aktuell: Finanzierungsvereinbarung Lph. 2-4 geschlossen

Nord
(inkl. S-Bahn-
Maßnahme)

Stammstrecke Heidekrautbahn

Heidekrautbahn via Nordbahn
nach Gesundbrunnnen

10-Min-Takt S-Bahn Frohnau – Oranienburg und Bahnhof Birkenwerder

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf
Wartenberg – Karower Kreuz – Bucher Str.
(Nahverkehrstangente Nord)

Turmbahnhof Karower Kreuz

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

Optimierung der Planung

Vorplanung beginnen

 

 

West-Ost

RE1 Bahnsteigsverlängerungen

2. Baustufe (Verlängerung 7 Stationen) Lph. 3 Entwurfsplanungen
3. Baustufe (Verlängerung 4 Stationen) Lph. 0.1 Grundlagenermittlung

>1

1. Baustufe in Betrieb; 2.+3. Baustufe:
Abstimmung mit dem BMDV aufgenommen

Süd-Ost

Ausbau Lübbenau – Cottbus

Umbau Nordeinfahrt
Königs Wusterhausen

Lph. 4 Genehmigungsplanung

Lph. 6 Ausschreibung

 

 

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Süd

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf

Lph. 2 Vorplanung

<0

 

Neuausrichtung der Planung,
Stärkung Regionalverkehr

Süd-West

S-Bahn Verlängerung Stahnsdorf
(S 25 Süd)

Lph. 3 Entwurfsplanung

>1

 

 

Siemensbahn

Reaktivierung Siemensbahn

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

 

* Erstbewertung im Gutachten Deuschlandtakt, für BSWAG erfolgt die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit durch das BMDV mit dem dafür vorgesehenen Verfahren
** Vereinfachtes Verfahren ohne Berechnung eines Nutzen-Kosten-Indikators ggf. sogar Entfall von NKU-Nachweis bei Elektrifizierungs-Maßnahmen

häufig gestellte Fragen (FAQ):

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (kurz: NKU) ist eine Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt wird. Infrastrukturprojekte wie i2030 werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Für diese Gelder sind nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Größere Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden daher bundesweit einheitlich mit der Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr Version 2016+ bewertet. Diese „Anleitung“ wurde im Sommer 2022 überarbeitet und steht beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebswirtschaftliche Bewertung für ein Unternehmen, sondern um eine volkswirtschaftliche Betrachtung der Projekte, die auch den Nutzen für die Gesellschaft mitberücksichtigt.

Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme (z.B. Streckenausbau zur Taktverdichtung) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich Einwohner- und Pendlerzahlen gemäß offiziellen Prognosen künftig entwickeln. Die Untersuchungen zu i2030 basieren derzeit noch auf dem Prognosejahr 2030. Auch Entwicklungsgebiete (z.B. Quartiere mit neuen Wohnungen) werden berücksichtigt.

Das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird im Mit- und Ohnefall gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können.

Bei der Entwicklung der Nachfrage im ÖPNV wird nicht nur die auszubauende Strecke betrachtet, sondern alle relevanten weiteren Relationen. Vereinfacht gesagt ist etwa bei einer Taktverdichtung der S-Bahn in parallel verkehrenden Buslinien mit einem Nachfragerückgang zu rechnen, während bei Zubringerlinien zur S-Bahn die Nachfrage steigt.

Die verschiedenen Effekte müssen zur Herstellung der Vergleichbarkeit teilweise monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden.

Bewertet werden u. a.:

    • Reisezeit im ÖPNV
    • Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
    • PKW-Betriebskosten
    • ÖPNV-Betriebskosten
    • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
    • CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
    • Lärm
    • Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst

Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan

Prinzip der standartisierten Bewertung, Grafik Interplan

Kurz gesagt: Eine NKU ist erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung im jeweiligen Korridor bzw. Teilprojekt abgeschlossen und wird anschließend auf www.i2030.de veröffentlicht.

Ausführlich: Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach erste Grobabschätzungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt.

Einmal bewertet und in die Schublade gelegt gibt es bei der NKU nicht. Es handelt sich vielmehr um einen iterativen Prozess, der erst kurz vor Baubeginn (und manchmal sogar erst während des Baus) abgeschlossen wird.

So werden die Kosten für die Infrastruktur (die als Kapitaldienst und Unterhaltungskosten in die Bewertung eingehen) ausgehend von einer ersten Grobschätzung mit zunehmendem Planungsfortschritt (siehe auch Tagebucheintrag) belastbarer. Erkenntnisse aus der Planung, Änderungen im Rahmen der Planfeststellung, neu hinzugekommene oder verworfene Varianten zum Verkehrsangebot oder anderweitig geänderte Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern. Eine frühe Grobeinschätzung, wie sich jetzt überwiegend durchgeführt wird, dient der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind.

Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) abgestimmt werden. Da wir dieser Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nicht vorgreifen können sowie auf Grund der zuvor geschilderten Unsicherheiten, werden diese Arbeitsstände nicht veröffentlicht.

Abgeschlossene Nutzen-Kosten-Untersuchungen (erforderlich ist dafür ein Abschluss der Genehmigungsplanung) werden selbstverständlich unter www.i2030.de veröffentlicht. Wir sind mit i2030 auch angetreten, einen frühzeitigen und transparenten Dialog mit der Fachöffentlichkeit und den Betroffenen zu führen. Sofern ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir qualitative Grobeinschätzungen veröffentlichen (siehe „Wie ist der Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen?“). Untersuchungen, die zu wesentlichen Änderungen des Projektumfangs führen, werden nach Möglichkeit ebenfalls veröffentlicht. Aktuell betrifft das die Einschätzung zur S-Bahn zwischen Blankenfelde und Rangsdorf sowie zur S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug.

Überwiegend nein. Das Investitionsvolumen für Bau und Planung aller i2030-Korridore liegt Stand 2023 bei ca. 10,6 Mrd. €. Diese Summe können die Länder Berlin und Brandenburg nicht allein aufbringen, sondern sind für alle größeren Maßnahmen auf Fördermittel des Bundes, vorwiegend aus dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Damit die Umsetzung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss zwingend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt (Nutzen-Kosten-Indikator >1) mit sich bringt. Lediglich kleinere Maßnahmen oder Anpassungen im Bestandsnetz benötigen keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen, da sie in der Regel auch nicht über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können. Für Großprojekte des Bundes mit Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr werden ebenfalls Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren des Bundes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Sofern von Seiten des Bundes bereits eine positive Bewertung vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Durchführung der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.

Die von der S-Bahn zusätzlich bedienten Gebiete werden mit der Fertigstellung der Dresdner Bahn (Dezember 2025) eine sehr gute und zudem in vielen Fällen deutlich schnellere Anbindung über den Regionalverkehr aufweisen, wodurch die effektiven Verbesserungen für die Fahrgäste durch eine S-Bahnverlängerung vergleichsweise gering ausfallen. In einzelnen Relationen (u.a. Entfall Regionalverkehrshalt Dahlewitz) würde sich das Angebot und die Reisezeit sogar verschlechtern. Selbst bei starkem Strukturwachstum ist nicht mit einer deutlichen Veränderung des Ergebnisses zu rechnen, da die Nachfragesteigerungen aufgrund der künftig verbesserten Anbindung der Region im Regionalverkehr überwiegend auch von dieser aufgenommen werden würden. Damit konnte im Zuge der NKU-Betrachtungen aus volkswirtschaftlicher Sicht kein ausreichender Nutzennachweis des Projekts erbracht werden. Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strecke von Blankenfelde über Dahlewitz nach Rangsdorf für den SPNV zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Damit der Regionalverkehrshalt Dahlewitz perspektivisch für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann, sollen hier die Bahnsteige verlängert werden. Davon wird auch Rangsdorf profitieren. Genaue Festlegungen, wie der Korridor Süd in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird, werden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein. Perspektivisch ist bei einer entsprechenden Nachfrageentwicklung die Möglichkeit einer späteren S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz infrastrukturell weiterhin nicht ausgeschlossen. Die NKU zur S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Rangsdorf steht hier zum Download zur Verfügung.

Im Rahmen der Vorarbeiten für die Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Gutachter eine Grobabschätzung ausschließlich für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug vorgenommen. Hiermit sollte bewertet werden, ob die Variante der S-Bahn-Verlängerung über Falkensee hinaus bis Finkenkrug noch weiterverfolgt werden soll.

Auch unter für die S-Bahn vorteilhaften Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu, dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender Nutzen generiert werden kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.

Die Abstimmungen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahnverlängerungen von Berlin-Spandau bis Falkensee und Falkenseer Chaussee wurden aufgenommen. Genauere Erkenntnisse werden sich erst im Laufe der weiteren Bearbeitung ergeben. Im Unterschied zu Finkenkrug werden in diesem Abschnitt zusätzliche Fahrgastpotentiale erschlossen, die bislang noch nicht von schnellem schienengebundenem Nahverkehr profitieren.

Die NKU-Grobabschätzung zur S-Bahn Falkensee – Finkenkrug steht hier zum Download zur Verfügung.

Was ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung?

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (kurz: NKU) ist eine Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt wird. Infrastrukturprojekte wie i2030 werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Für diese Gelder sind nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Größere Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden daher bundesweit einheitlich mit der Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr Version 2016+ bewertet. Diese „Anleitung“ wurde im Sommer 2022 überarbeitet und steht beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebswirtschaftliche Bewertung für ein Unternehmen, sondern um eine volkswirtschaftliche Betrachtung der Projekte, die auch den Nutzen für die Gesellschaft mitberücksichtigt.

Was wird in der Nutzen-Kosten-Untersuchung bewertet? Welche Eingangsdaten gibt es?

Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme (z.B. Streckenausbau zur Taktverdichtung) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich Einwohner- und Pendlerzahlen gemäß offiziellen Prognosen künftig entwickeln. Die Untersuchungen zu i2030 basieren derzeit noch auf dem Prognosejahr 2030. Auch Entwicklungsgebiete (z.B. Quartiere mit neuen Wohnungen) werden berücksichtigt.

Das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird im Mit- und Ohnefall gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können.

Bei der Entwicklung der Nachfrage im ÖPNV wird nicht nur die auszubauende Strecke betrachtet, sondern alle relevanten weiteren Relationen. Vereinfacht gesagt ist etwa bei einer Taktverdichtung der S-Bahn in parallel verkehrenden Buslinien mit einem Nachfragerückgang zu rechnen, während bei Zubringerlinien zur S-Bahn die Nachfrage steigt.

Die verschiedenen Effekte müssen zur Herstellung der Vergleichbarkeit teilweise monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden. Bewertet werden u. a.:

    • Reisezeit im ÖPNV
    • Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
    • PKW-Betriebskosten
    • ÖPNV-Betriebskosten
    • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
    • CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
    • Lärm
    • Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan

Wann sind die Nutzen-Kosten-Untersuchungen abgeschlossen? Wo werden sie veröffentlicht?

Kurz gesagt: Eine NKU ist erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung im jeweiligen Korridor bzw. Teilprojekt abgeschlossen und wird anschließend auf www.i2030.de veröffentlicht.

Ausführlich: Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach erste Grobabschätzungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt.

Einmal bewertet und in die Schublade gelegt gibt es bei der NKU nicht. Es handelt sich vielmehr um einen iterativen Prozess, der erst kurz vor Baubeginn (und manchmal sogar erst während des Baus) abgeschlossen wird.

So werden die Kosten für die Infrastruktur (die als Kapitaldienst und Unterhaltungskosten in die Bewertung eingehen) ausgehend von einer ersten Grobschätzung mit zunehmendem Planungsfortschritt (siehe auch Tagebucheintrag) belastbarer. Erkenntnisse aus der Planung, Änderungen im Rahmen der Planfeststellung, neu hinzugekommene oder verworfene Varianten zum Verkehrsangebot oder anderweitig geänderte Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern. Eine frühe Grobeinschätzung, wie sich jetzt überwiegend durchgeführt wird, dient der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind.

Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) abgestimmt werden. Da wir dieser Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nicht vorgreifen können sowie auf Grund der zuvor geschilderten Unsicherheiten, werden diese Arbeitsstände nicht veröffentlicht.

Abgeschlossene Nutzen-Kosten-Untersuchungen (erforderlich ist dafür ein Abschluss der Genehmigungsplanung) werden selbstverständlich unter www.i2030.de veröffentlicht. Wir sind mit i2030 auch angetreten, einen frühzeitigen und transparenten Dialog mit der Fachöffentlichkeit und den Betroffenen zu führen. Sofern ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir qualitative Grobeinschätzungen veröffentlichen (siehe „Wie ist der Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen?“). Untersuchungen, die zu wesentlichen Änderungen des Projektumfangs führen, werden nach Möglichkeit ebenfalls veröffentlicht. Aktuell betrifft das die Einschätzung zur S-Bahn zwischen Blankenfelde und Rangsdorf sowie zur S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug.

Können die i2030-Projekte auch ohne Nutzen-Kosten-Untersuchung realisiert werden?

Überwiegend nein. Das Investitionsvolumen für Bau und Planung aller i2030-Korridore liegt Stand 2023 bei ca. 10,6 Mrd. €. Diese Summe können die Länder Berlin und Brandenburg nicht allein aufbringen, sondern sind für alle größeren Maßnahmen auf Fördermittel des Bundes, vorwiegend aus dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Damit die Umsetzung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss zwingend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt (Nutzen-Kosten-Indikator >1) mit sich bringt. Lediglich kleinere Maßnahmen oder Anpassungen im Bestandsnetz benötigen keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen, da sie in der Regel auch nicht über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können. Für Großprojekte des Bundes mit Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr werden ebenfalls Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren des Bundes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Sofern von Seiten des Bundes bereits eine positive Bewertung vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Durchführung der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Blankenfelde nach Rangsdorf nicht weiterverfolgt? Was sind die Alternativen?

Die von der S-Bahn zusätzlich bedienten Gebiete werden mit der Fertigstellung der Dresdner Bahn (Dezember 2025) eine sehr gute und zudem in vielen Fällen deutlich schnellere Anbindung über den Regionalverkehr aufweisen, wodurch die effektiven Verbesserungen für die Fahrgäste durch eine S-Bahnverlängerung vergleichsweise gering ausfallen. In einzelnen Relationen (u.a. Entfall Regionalverkehrshalt Dahlewitz) würde sich das Angebot und die Reisezeit sogar verschlechtern. Selbst bei starkem Strukturwachstum ist nicht mit einer deutlichen Veränderung des Ergebnisses zu rechnen, da die Nachfragesteigerungen aufgrund der künftig verbesserten Anbindung der Region im Regionalverkehr überwiegend auch von dieser aufgenommen werden würden. Damit konnte im Zuge der NKU-Betrachtungen aus volkswirtschaftlicher Sicht kein ausreichender Nutzennachweis des Projekts erbracht werden. Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strecke von Blankenfelde über Dahlewitz nach Rangsdorf für den SPNV zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Damit der Regionalverkehrshalt Dahlewitz perspektivisch für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann, sollen hier die Bahnsteige verlängert werden. Davon wird auch Rangsdorf profitieren. Genaue Festlegungen, wie der Korridor Süd in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird, werden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein. Perspektivisch ist bei einer entsprechenden Nachfrageentwicklung die Möglichkeit einer späteren S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz infrastrukturell weiterhin nicht ausgeschlossen. Die NKU zur S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Rangsdorf steht hier zum Download zur Verfügung.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug nicht weiterverfolgt? Wie geht es weiter?

Im Rahmen der Vorarbeiten für die Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Gutachter eine Grobabschätzung ausschließlich für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug vorgenommen. Hiermit sollte bewertet werden, ob die Variante der S-Bahn-Verlängerung über Falkensee hinaus bis Finkenkrug noch weiterverfolgt werden soll.

Auch unter für die S-Bahn vorteilhaften Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu, dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender Nutzen generiert werden kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.

Die Abstimmungen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahnverlängerungen von Berlin-Spandau bis Falkensee und Falkenseer Chaussee wurden aufgenommen. Genauere Erkenntnisse werden sich erst im Laufe der weiteren Bearbeitung ergeben. Im Unterschied zu Finkenkrug werden in diesem Abschnitt zusätzliche Fahrgastpotentiale erschlossen, die bislang noch nicht von schnellem schienengebundenem Nahverkehr profitieren.

Die NKU-Grobabschätzung zur S-Bahn Falkensee – Finkenkrug steht hier zum Download zur Verfügung.

Wie ist der Stand der weiteren Nutzen-Kosten-Untersuchungen?

i2030-Maßnahmenpaket: 3. Tranche sichert Planungen im S-Bahnnetz ab

Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn

i2030-Maßnahmenpaket Berliner S-Bahn: 3. Tranche sichert Planungen für weitere Verbesserungen im S-Bahnnetz ab

Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn
Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn

06.07.2023

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für weitere Teilmaßnahmen zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz unterzeichnet. Zusammen mit der ersten und zweiten Tranche fördern die Länder die kommenden Projektplanungen im S-Bahnnetz nun mit insgesamt 147 Millionen Euro. Der Netzausbau für mehr Verbindungen und Kapazitätserhöhungen ist zentraler Bestandteil des Infrastrukturprojektes i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Rund 35 infrastrukturelle Vorhaben gehören zum i2030-Maßnahmenpaket „Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz“. Sie sind zur Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen, zur Verbesserung der Betriebsqualität und für die Ausweitung des 10-Minuten-Takts erforderlich. Zur Erreichung dieser Ziele schlossen die i2030-Partner im Februar 2021 eine Sammelvereinbarung ab, in der die finanzielle Absicherung der Planungen von der Vor- bis hin zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI) durch die Länder Berlin und Brandenburg geregelt ist. In dieser dritten Tranche wurden nun weitere sechs Teilmaßnahmen ergänzt und für einzelne Teilmaßnahmen aus der
1. und 2. Tranche der Planungsumfang bis zur Vorbereitung der Baudurchführung (Leistungsphase 6 nach HOAI) ausgeweitet. Für die noch offenen Teilmaßnahmen wird die Bildung weiterer Tranchen angestrebt. 

Die vertieften Planungen für den Großteil der verabredeten Maßnahmen der ersten und zweiten Tranche haben in der Zwischenzeit begonnen. Diese werden durch Ingenieurbüros erarbeitet, die im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren gebunden werden.

Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin:

„Das Berliner S-Bahnnetz ist mit täglich über 1,5 Millionen Fahrgästen eines der stärksten in ganz Deutschland. Das gemeinsame Infrastrukturprojekt i2030 macht dieses Netz fit für die Zukunft. Die dritte Finanzierungstranche schafft die Grundlagen für mehr Flexibilität und eine erhöhte Kapazität für die wichtigsten Strecken in und um Berlin. So kann die S-Bahn perspektivisch auch auf bestehenden Außenstrecken alle 10 Minuten fahren und damit noch mehr Fahrgäste transportieren.“ 

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Durch die 35 geplanten Maßnahmen verbessern wir die Leistungsfähigkeit des gesamten S-Bahn-Netzes für mehr Verlässlichkeit und eine gute Taktung. Nach den ersten beiden Tranchen mit der S5 nach Strausberg und S2 nach Bernau, schaffen wir nun die Voraussetzungen für den 10-Minutentakt auch nach Oranienburg. Davon profitieren die Brandenburger Gemeinden im Umland, insbesondere die vielen Menschen, die zwischen Berlin und Brandenburg pendeln. Gleichzeitig leisten wir mit einem noch attraktiveren S-Bahn-Angebot einen Beitrag zur Mobilitätswende und damit zum Klimaschutz.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:
„In Berlin leben mit rund 3,8 Millionen so viele Menschen wie zuletzt vor 80 Jahren. Berlin wächst und die S-Bahn wächst mit. Das Projekt i2030 macht es möglich, die Kapazitäten im eng getakteten S-Bahnnetz zu erhöhen und das Angebot nach Brandenburg hinein zu erweitern. Das sind wichtige Schritte, damit die Mobilitätswende in der Hauptstadtregion gelingt. Auch vor dem Hintergrund des Deutschlandtickets, das sich weiterwachsender Beliebtheit erfreut. 

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):

„Mit dem i2030-Maßnahmenpaket werden schon heute wichtige Weichen für eine zukunftsfeste Berliner S-Bahn gestellt. Einerseits werden Projekte geplant, die auf wachsende Engpässe im innerstädtischen Bereich reagieren und in den kommenden Jahren mehr Platz für die Fahrgäste schaffen. Anderseits, und nicht weniger wichtig, werden auch die Außenäste betrachtet, um den steigenden Zahlen der ÖPNV-Pendler*innen noch attraktivere Angebote anzubieten, vor allem mehr 10-Minuten-Takte.“

Der Fokus der dritten Tranche liegt darauf, die Kapazitäten für zusätzliche Züge im Netz zu erhöhen. Durch neue Weichenverbindungen und zusätzliche Leit- und Sicherungstechnik können mehr Züge im vorhandenen Netz unterwegs sein. Weitere Schwerpunkte sind der Streckenausbau zur Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes auf der S1 zwischen Frohnau und Oranienburg und die Untersuchung der Erweiterung der Abstellanlage für S-Bahnzüge in Ahrensfelde.

Hintergrund Berliner S-Bahn: Die S-Bahn leistet einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt im nahegelegenen Umland. Sie ist komplett elektrifiziert und fährt vollständig mit Ökostrom. Die Fahrgäste profitieren von einem gut ausgebauten Netz und kurzen Fahrzeiten. Die S-Bahn vernetzt den Innenstadtbereich mehrmals die Stunde mit den Umlandgemeinden. Sie bringt bereits heute täglich etwa 1,5 Millionen Menschen von A nach B.

Die dritte Tranche umfasst folgende Teilmaßnahmen:

    1. Streckenausbau Frohnau – Oranienburg
    2. Erweiterung Abstellanlage Ahrensfelde
    3. Kapazitätserhöhung Ostring
    4. Kapazitätserhöhung Südring
    5. Kapazitätserhöhung Nordkreuz
    6. Kapazitätserhöhung Ostkreuz – Erkner
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Das i2030-Maßnahmenpaket für die Berliner S-Bahn ermöglicht die Umsetzung folgender Ziele:

    • Mehr Züge: Angebotsausweitung und mehr Kapazität
    • Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auch auf Außenästen
    • Verbesserung der Pünktlichkeit und der Zuverlässigkeit
    • Erweiterung des Netzes für einen stabilen Verkehr auch bei planmäßigen Abweichungen wie Baustellen oder im Störungsfall
    • Veränderung des Modal Split zu Gunsten des ÖPNV
    • Senkung des CO2-Ausstoßes

EU fördert deutschen Ausbauabschnitt der Bahnstrecke Angermünde-Stettin

Visualisierung: Die zukünftige zweigleisige Strecke, welche durchgängig mit maximal 160 km/h befahrbar sowie elektrifiziert sein wird (Oktober 2021), Grafik: VectorVision

EU fördert deutschen Ausbauabschnitt der Bahnstrecke Angermünde-Stettin

03.07.2023

Mit dem Ausbau der Bahnstrecke zwischen Angermünde und Stettin (Szczecin) soll der grenzübergreifende Schienenverkehr zwischen der Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg und Polen weiter verbessert und ein Engpass im transeuropäischen Schienennetz beseitigt werden. Die Länder Brandenburg und Berlin beteiligen sich bereits mit jeweils 50 Millionen Euro an dem Ausbauvorhaben Angermünde – Grenze D/PL aus dem Bundesverkehrswegeplan. Jetzt schießt die Europäische Union Infrastrukturfördermittel in Höhe von 92 Millionen Euro zu.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Dass sich die EU finanziell am Ausbau der Strecke beteiligen will, ist eine sehr gute Nachricht für Brandenburg, für Polen und für Europa. Mit einer schnelleren, attraktiveren Verbindung zwischen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Metropolregion Stettin schaffen wir nicht nur neue Potenziale für die Uckermark, sondern stärken die engen wirtschaftlichen Beziehungen mit unseren polnischen Nachbarn. Das kommt insbesondere den 1,5 Millionen Menschen zugute, die in der Grenzregion leben und arbeiten. Darüber hinaus verbindet die Strecke vier große europäische Verkehrsachsen zwischen Skandinavien und dem Baltikum sowie Südosteuropa und dem Mittelmeerraum. Der gemeinsame Einsatz von Brandenburg und Berlin für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Angermünde-Stettin hat sich bezahlt gemacht. Zusammen mit dem Bund und nun auch der EU investieren wir in die Zukunft der Schiene und damit auch in den Klimaschutz.“

Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Die Zusage der EU-Mittel für den Ausbau der Schienenverbindung zwischen Berlin und Stettin verdeutlicht die große Bedeutung dieses Vorhabens im transeuropäischen Verkehrsnetz. Berlin liegt dieses Projekt am Herzen, weil es die beiden Metropolen verbindet, die nur 120 km Luftlinie auseinanderliegen, und unsere Region besser an die Uckermark und die polnische Ostsee anbindet. Für die Metropolregion Stettin bietet eine schnelle Verbindung nach Berlin auch attraktivere Umstiegsoptionen, wie etwa in Richtung München, Köln, Frankfurt oder Prag. So kann diese elektrifizierte Strecke ein klimafreundliches Mobilitätsangebot für unsere gemeinsame Deutsch-Polnische Grenzregion werden.“

Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Für Bahnkunden in der Region Berlin-Brandenburg ist die Zusage aus Brüssel eine tolle Botschaft. Pendlerinnen und Pendler aus und in Richtung Polen werden von der ausgebauten Strecke genauso profitieren wie Fahrgäste aus Berlin, die Stettin oder die Ausflugsgebiete in der Uckermark künftig klimafreundlich, schnell und bequem mit dem Zug erreichen.“

Die Ausbaustrecke Angermünde – Grenze D/PL ist ein Teil der so genannten Stettiner Bahn, ein Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan, sowie Teil des Europäischen Kernnetzkorridors Nordsee-Ostsee. Für eine Fahrzeit von 90 Minuten zwischen Berlin und Stettin wird die Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze zweigleisig ausgebaut, elektrifiziert, mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS sowie 740 Meter langen Überholgleisen ausgestattet. Ab 2026 sind die Nahverkehrszüge aus Berlin an die polnische Ostsee 20 Minuten schneller als heute.

Derzeit kann die rund 50 km lange Strecke mit höchstens 120 km/h befahren werden, künftig mit 160 km/h. Damit eine vollständige Zweigleisigkeit auf der gesamten Länge realisierbar wird und so mehr Züge eingesetzt werden können, haben die Länder Berlin und Brandenburg 2019 eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 100 Millionen Euro geschlossen. Auf gemeinsame Initiative des Bundes, der Deutschen Bahn sowie der Länder Brandenburg und Berlin konnten im zweiten Anlauf nun Fördermittel aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von 92 Millionen Euro eingeworben werden.

Mit der Elektrifizierung des Streckenabschnitts zwischen Passow und Stettin können zukünftig die heute genutzten Dieseltriebwagen ersetzt werden und erstmals elektrische Züge durchgehend von Berlin nach Stettin zum Einsatz kommen. Damit setzen die Länder Berlin und Brandenburg ihren Kurs fort, mittelfristig sämtliche Dieselfahrzeuge durch moderne und umweltfreundlichere Züge zu ersetzen.

Der Ausbau der Stettiner Bahn wird in zwei Abschnitten umgesetzt: Die Baumaßnahmen auf dem ersten, rund 19 km langen Abschnitt Angermünde-Passow laufen bereits seit 2021. Für den zweiten, rund 30 km langen Abschnitt zwischen Passow und der deutsch-polnischen Grenze wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Darüber hinaus wird innerhalb des Projektes i2030 auf der Stettiner Bahn untersucht, mit welchem infrastrukturellen Aufwand eine Verlängerung des 10-min-Taktes der S-Bahn bis Bernau möglich ist. Die Planungen sind im Maßnahmenpaket für die Berliner S-Bahn verankert und die Finanzierung für die Vorplanung in der 2. Tranche festgelegt.

Veröffentlicht vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

 

2. Bahngipfel: Abschlusskommuniqué

2. Bahngipfel Berlin-Brandenburg am 19.06.2023, Foto: VBB

Abschlusskommuniqué zum Bahngipfel der Länder Berlin und Brandenburg am 19.06.2023

  • Die Länder Berlin und Brandenburg bilden einen eng verflochtenen Wirtschafts- und Lebensraum. Sie arbeiten intensiv zusammen, um die Hauptstadtregion gemeinsam zu einer der attraktivsten Metropolregionen Europas zu machen. Aus wirtschaftlicher Perspektive, zur Verbesserung der Situation der Pendlerinnen und Pendler, aber auch um die sehr ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und zur Verkehrswende beizutragen, ist ein kapazitativer und digitaler Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Fern-, Nah- und Güterverkehr erforderlich. Dies ist eine langfristige Aufgabe, die Brandenburg und Berlin gemeinsam aufgenommen haben und die auch mit der neuen Regierung in Berlin fortgeführt wird. Die Zusammenarbeit der Länder Brandenburg und Berlin mit der Deutschen Bahn AG im Projekt i2030 hat sich bewährt: Wichtige Systementscheidungen, wie zum Beispiel zur Potsdamer Stammbahn, wurden getroffen.
  • Mit i2030, dem größten Infrastrukturprojekt in Berlin und Brandenburg, planen die i2030-Partner Berlin, Brandenburg, Deutsche Bahn AG und VBB GmbH in acht definierten Korridoren und im gesamten S-Bahn-Netz, um die Schieneninfrastruktur zu modernisieren und zu erweitern. Aktuelle Handlungsschwerpunkte liegen in der Absicherung der Finanzierung sowie der Durchführung der notwendigen Planungsschritte bis zur Genehmigungsreife.
  • Notwendige Voraussetzungen für den Ausbau der Schieneninfrastruktur (inklusive der i2030-Vorhaben) sind die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, insbesondere durch den Bund, einerseits sowie die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren andererseits. Der Ausbau- und Modernisierungsbedarf existiert als Folge der Teilung Deutschlands. Die Länder übernehmen die Finanzierung der Planungsleistungen. Die durchgehende Finanzierung der Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung für die Realisierungsgeschwindigkeit der dringend benötigten Projekte. Die Länder Berlin und Brandenburg werden sich gemeinsam für schnellere und einfachere Verfahren nach dem Vorbild des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes, das einen zügigen Ausbau nach der Wiedervereinigung bewirkt hat, einsetzen.
  • Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Angebotskonzept „Netz Elbe-Spree“ spürbare Angebotsausweitungen im Umfang von ca. sechs Millionen zusätzlichen Zugkilometern bestellt, die mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 umgesetzt wurden. Dank der gemeinsamen Bemühungen aller Akteure wurde das Verkehrsangebot durch engere Taktung und längere Züge für die Hauptstadtregion umfangreich ausgeweitet und die Angebotskapazität in den Zügen deutlich erhöht.
  • Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 besteht nun ein weiterer Anreiz für die Fahrgäste, diese neuen Angebote zu nutzen. Mit Stand Juni konnten innerhalb des VBB schon rd. 800.000 Deutschlandtickets verkauft werden, davon rd. 120.000 an Neukundinnen und Neukunden. Das unterstreicht die Bedeutung von Investitionen in zukunftsfähige Schieneninfrastruktur in der Metropolregion und ist ein echter Gewinn für den Klimaschutz.
  • Die Länder Berlin und Brandenburg betonen das gemeinsame Ziel, die schienengebundene Ver- und Entsorgung der Hauptstadtregion zu intensivieren, um so einen notwendigen Beitrag des Wirtschaftsverkehrs zur Erreichung der Klimaschutzziele und einer resilienten Verkehrsinfrastruktur zu leisten. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Schienengüterverkehr hat zur Konkretisierung der übergeordneten Ziele einen Maßnahmenplan vorgelegt und wird die Umsetzung der Maßnahmen anstoßen und begleiten.
  • Die Generalsanierung des Hochleistungskorridors Berlin – Hamburg wird nach Abschluss der Arbeiten Ende 2025 zu einer deutlichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes in der Region führen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Sperrung der Strecke voraussichtlich von Juni bis Dezember 2025 notwendig. In diesem Zusammenhang soll der Bahnhof Wittenberge eine zusätzliche Bahnsteigkante und zusätzliche Weichenverbindungen erhalten, sodass künftig eine stündliche Bedienung des Knotenbahnhofs im Fern- und Nahverkehr erfolgen kann. Zudem soll die Strecke mit ETCS ausgestattet und damit die Digitalisierung der Schiene auch in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vorangetrieben werden, um die Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. Darüber hinaus wird die Hafenbahn Wittenberge an die Schnellfahrstrecke Berlin-Hamburg angeschlossen. Der Bahngipfel unterstützt die Bündelung von Baumaßnahmen im Rahmen des Hochleistungskorridors und vereinbart eine enge Abstimmung zur Koordinierung der notwendigen Ersatzverkehre. Die betroffenen Gebietskörperschaften werden durch die Deutsche Bahn AG umfassend und zeitnah im Rahmen eines begleitenden Gremiums informiert.
  • Die Partner setzen sich dafür ein, die Herstellung der Zweigleisigkeit im Streckenabschnitt Lübbenau – Cottbus inklusive Elektrifizierung für Streckengeschwindigkeiten von 160 km/h bis spätestens 2027 zu erreichen. Damit wird die Kapazität auf der Strecke Berlin- Cottbus wesentlich erhöht und künftig ein 1/2hTakt Berlin – Cottbus (heute 1h-Takt) ermöglicht.
  • Neben der Ertüchtigung des Bahnknotens Berlin kommt dem zügigen Ausbau der durch die Hauptstadtregion verlaufenden Korridore des Transeuropäischen Verkehrsnetzes eine zentrale Bedeutung zu. Leistungsfähige Bahnverbindungen nach Polen sind für die grenzüberschreitende wirtschaftliche Entwicklung, für den Austausch und den Zusammenhalt in Europa von grundlegender Bedeutung. Dies gilt umso mehr angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Der aktuell in der Umsetzung befindliche zweigleisig elektrifizierte Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Stettin ist dafür sehr wichtig. Für die Elektrifizierung und die Herstellung der durchgehenden Zweigleisigkeit investieren die Länder Berlin und Brandenburg 100 Mio. Euro. Mit der Inbetriebnahme der Ausbaustrecke wird 2025 ein Meilenstein erreicht werden. Die Reisezeit von Berlin nach Stettin/Szczecin wird sich auf ca. 90 Minuten verkürzen.
  • Des Weiteren ist die Strecke der ehemaligen Ostbahn zwischen Berlin und Küstrin/Kostrzyn ein unverzichtbarer Baustein für den Schienenverkehr zwischen der Hauptstadtregion und Polen und auch für die transeuropäischen Achsenverbindungen Sie wird künftig eine wichtige Entlastungsfunktion für die bereits hoch ausgelastete Strecke Berlin – Frankfurt (Oder) – Poznan wahrnehmen. Insbesondere für den grenzüberschreitenden Güterverkehr eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund streben die Partner die Aufnahme dieser wichtigen Strecke in das Bundesschienenwegeausbaugesetz an, um so der gesamteuropäischen Bedeutung Rechnung zu tragen.