Baurecht liegt nun vor – Wichtiger Meilenstein für Ausbau Lübbenau–Cottbus

Unterzeichnetes Planrecht für den zweigleisigen Ausbau Lübbenau-Cottbus, Foto: DB In

Baurecht liegt nun vor: Wichtiger Meilenstein für i2030-Teilprojekt Lübbenau–Cottbus

Unterzeichnetes Planrecht für den zweigleisigen Ausbau Lübbenau-Cottbus, Foto: DB In

21. Februar 2025

Mehr Bahn für die Lausitzregion: Die Deutsche Bahn hat einen wichtigen Meilenstein beim Ausbau der Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus erreicht. Für das Bauprojekt liegen nun die  Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die Bekanntmachung für die Öffentlichkeit erfolgt in Kürze auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Zur Erteilung der Planfeststellungsbeschlüsse erklärt Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Die Ausbaustrecke Lübbenau – Cottbus ist ein Leuchtturmprojekt für die Lausitz und für ganz Brandenburg. Denn sie steht für mehr Verbindungen und mehr Komfort für die Fahrgäste und unterstützt den Strukturwandel in der Region. Nun liegen die Planfeststellungsbeschlüsse vor. Damit ist, nach der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung Ende 2023, ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem planmäßigen Betriebsstart Ende 2027 erreicht worden. Wenn nach der Umsetzung dieses i2030-Vorhabens die Züge im Halbstundentakt von Berlin nach Cottbus rollen, stärkt das nicht nur die Entwicklung der Region, sondern auch den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr.“

Die Bauleistungen können voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vergeben werden. Ebenfalls in diesem Jahr sind bereits bauvorbereitende Maßnahmen für den Schutz der Umwelt vorgesehen. Ab Ende 2027 sollen die Züge auf dem neuen zweiten Gleis rollen.

Zusätzlich zum Bau des zweiten Gleises einschließlich Oberleitung und Signaltechnik werden auf der 29 Kilometer langen Strecke zwölf Bahnübergänge angepasst. Sechs Eisenbahnbrücken und 18 Durchlässe (beispielsweise für Bäche) müssen erweitert werden. Die Stationen Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz bekommen einen zweiten Bahnsteig.

Der Ausbau der Strecke ist ein weiterer Entwicklungsimpuls für die Region und unterstützt so den Strukturwandel. Unter anderem ist ein stabiler Halbstundentakt zwischen Berlin und Cottbus möglich.

Die beiden Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes sind die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten. Sie umfassen auch sämtliche Aspekte hinsichtlich der Umweltverträglichkeit. Das Bauprojekt ist Teil des Infrastruktur-Entwicklungsprogramms „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“.

Zeitplan für Inbetriebnahme der Taktverdichtung Prignitz-Express Velten – Neuruppin soll eingehalten werden

Der Prignitz-Express im Bahnhof Velten, Foto: VBB GmbH

Zeitplan für Inbetriebnahme der Taktverdichtung Prignitz-Express Velten – Neuruppin soll eingehalten werden

Der Prignitz-Express im Bahnhof Velten, Foto: VBB GmbH
Der Prignitz-Express im Bahnhof Velten, Foto: VBB GmbH

Potsdam, 6. Dezember 2024

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), die DB InfraGo und die DB Energie GmbH haben den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für die Planungserstellung der weiteren Leistungsphasen sowie für die bauvorbereitenden Arbeiten des i2030-Infrastrukturvorhabens „Prignitz-Express Velten – Neuruppin“ in den Zeichnungslauf gegeben. Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Zeitplan für eine Inbetriebnahme im Jahr 2027 eingehalten werden kann.

Der Vertrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 7 (HOAI), also Ausführungsplanung, Ausschreibungsunterlagen und Vorbereitung der Vergabe. Auch die bauvorbereitenden Maßnahmen wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Aspekte des Umwelt- und Artenschutz und Kompensationsmaßnahmen sind Teil des Vertrages. Sie müssen vor der eigentlichen Realisierung des Infrastrukturvorhabens i2030 Velten – Neuruppin umgesetzt werden. Die Finanzierung wird über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG- Bundesprogramm) angestrebt. Vor der endgültigen Programmaufnahme wird die Finanzierung zunächst durch das Land Brandenburg sichergestellt.

Der geschäftsführende Infrastrukturminister Rainer Genilke erklärt dazu: „Mit der Unterzeichnung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages wird  die Voraussetzung geschaffen, den sehr ambitionierten  Zeitplan  einhalten zu können. Dieser sieht die Inbetriebnahme der Taktverdichtung auf zwei Züge die Stunde des Prignitz-Express zwischen Velten – Neuruppin für 2027 vor. Durch den nun geschlossenen Vertrag und die Vorfinanzierung durch das Land kann eine drohende Verschiebung der Baurealisierung bis in einen Zeitraum weit nach 2027 abgewendet werden.“

Die Gesamtkosten der Planungen der Leistungsphase 5 bis 7 und der bauvorbereitenden Maßnahmen werden nach aktuellem Preisstand voraussichtlich rund 12,7 Millionen Euro betragen.

 

Stammstrecke der Heidekrautbahn: Start der 2. Bauphase am Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh

3D-Visualisierungsskizze vom geplanten Haltepunkt Berlin-Wilhelmsruh, Grafik: NEB, VBB & Sequenz

i2030-Teilprojekt Stammstrecke der Heidekrautbahn: Start der 2. Bauphase am Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh

• Bauleistungen durch das Land Berlin gefördert
• Weitere Schritte im Planfeststellungsverfahren zur Stammstrecke anstehend
• Gesamte Strecke wird für GVFG-Bundesförderung angemeldet

Berlin, 6. November 2024

Die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn geht in die Umsetzungsphase. Der am 01. November 2024 gestartete Bau des Regionalbahnsteiges Berlin-Wilhelmsruh bildet den greifbaren Beginn für die Realisierung des Ausbauvorhabens. Nachdem im Dezember 2020 in einer ersten Baustufe die Vorbereitungen u.a. mit der Verlegung des Mauerwegs und die Baufeldfreilegung initiiert wurden, folgt nun der Wiederaufbau des Regionalverkehrshalts in neuer Lage. Das Land Berlin stellt dafür eine Förderung in Höhe von rund sechs Mio. Euro als Überbrückung bis zur Bewilligung der benötigten Bundesfördermittel zur Verfügung. Die gesamte Strecke von Berlin-Wilhelmsruh bis zum Abschnitt Schönwalde wird für eine Bundesförderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet.

    • Die nun gestarteten Bauarbeiten der 2. Bauphase am Bahnhof Wilhelmsruh umfassen vor allem folgende Maßnahmen:
      Oberbau-, Tiefbau- und Kabeltiefbaumaßnahmen (z. B. Dammaufschüttung, Gleisbau) sowie
      Entwässerungsmaßnahmen
    • Errichtung von Bahnsteig und Zugangsrampe
    • Aufstellung der Ankerwand
    • Fortführung des Rampenbaus mit abschließender Ausstattung (z. B. mit Geländern, Umlaufsperren)
    • Ausstattung des Bahnsteiges (z.B. Anzeigetafeln, Wartehäuschen, Beleuchtung, Wegeleitsystem)
    • Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg wird die NEB-AG die Ko-Finanzierung der Bundesförderung für die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn zwischen Basdorf und Berlin-Wilhelmsruh absichern. Eine entsprechende Absichtserklärung der Länder und der NEB AG befindet sich in Erstellung. Im Rahmen der Bundesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden zuwendungsfähige Bau- und Grunderwerbskosten mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Während für den Abschnitt vom Bahnhof Wilhelmsruh mit dem nachfolgenden Streckenabschnitt bis zum Bahnübergang Hertzstraße in Berlin schon Planrecht existiert, müssen für den folgenden Abschnitt bis zum Abzweig Schönwalde noch die förmlichen Planfeststellungsverfahren in Berlin und Brandenburg beendet werden. Im Ergebnis der ersten Erörterungstermine im Herbst 2023 wurde die Notwendigkeit von Anpassungen in den vorliegenden Planungen und Gutachten festgestellt. Dies betrifft vor allem die Bereiche Umwelt-, Natur und Schallschutz. Derzeit werden die Unterlagen entsprechend überarbeitet und den Planfeststellungsbehörden im Verlauf des Jahres 2025 zur Prüfung übermittelt. Diese entscheiden dann über das weitere Vorgehen. Darauf aufbauend kann die NEB AG eine Aktualisierung der Terminplanung vornehmen. Angesichts des Umfangs der Änderungen bzw. Fortschreibungen rechnen die Projektpartner mit einer Neuauslage der Planungsunterlagen pro Bundesland. Damit einher geht eine Terminverschiebung für die Wiederinbetriebnahme.

Überblick des Vorhabens
Im Zuge der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn ist für die erste Betriebsstufe folgendes Verkehrsangebot zwischen dem Bahnhof Basdorf in Brandenburg und dem Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh vorgesehen:

    • Ganztägiger 60-Minuten-Takt
    • Auf der Strecke werden, wie heute schon, auch weiterhin regelmäßige Überführungsfahrten der Firma Stadler aus dem Gewerbegebiet Pankow Park stattfinden

Für die Reaktivierung des SPNV von Basdorf nach Berlin-Wilhelmsruh sind folgende Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren:

    • Erneuerung der Infrastruktur der Stammstrecke zwischen dem Abzweig Schönwalde und Berlin-Wilhelmsruh, u.a. Gleisbau, Straßen- und Gleistiefbau, Entwässerungs- und Kabelanlagen
    • Streckenausrüstung mit ESTW-Technik einschließlich Signalen sowie Errichtung eines Elektronischen Stellwerkes (ESTW-A) am Bahnhof Berlin-Rosenthal, Bf. Schildow und am Betriebshalt Mühlenbecker See.
    • Wiederaufbau des Regionalverkehrshalts Berlin-Wilhelmsruh (aktuell gestartetes Bauvorhaben)
    • Erneuerung der sechs Verkehrsstationen im Streckenverlauf, Berlin-Rosenthal, Berlin-Blankenfelde, Schildow, Schildow Mönchmühle, Mühlenbeck und Schönwalde West
    • Bau eines neuen Haltepunkts am Gewerbegebiet Pankow Park
    • Einrichtung bzw. Erneuerung von Kreuzungsgleisen am Bahnhof Berlin-Rosenthal, Bahnhof Schildow und Betriebshalt Mühlenbecker See.
    • Erneuerung von 14 Bahnübergängen sowie Errichtung von drei neuen technisch gesicherten Bahnübergängen