Nutzen-Kosten-Untersuchungen: Wirtschaftlichkeitsnachweis als wichtigter Planungsschritt für i2030-Maßnahmen
Berlin, 01. Oktober 2021
Damit in einigen Jahren Züge über neue oder ausgebaute Strecken rollen können, sind drei wesentliche Meilensteine zu absolvieren:
Planung: In Abstimmung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Bahn und dem VBB wird in mehreren Planungsphasen immer detaillierter festgelegt, was wie gebaut werden soll (siehe Beitrag vom 25.03.21).
Finanzierung: Sie ist je Maßnahme individuell zu verhandeln. Das Ziel der Länder ist, bei der Umsetzung der Maßnahme auch andere Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten, z.B. durch den Bund oder die EU. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund ist der Nachweis, dass eine Maßnahme gesamtwirtschaftlich vorteilhaft ist. Dies wird mit der Nutzen-Kosten-Untersuchung nachgewiesen.
Bau: Sobald die Planung abgeschlossen und genehmigt sowie die Finanzierung gesichert ist, kann mit den weiteren Schritten bis hin zum dem Bau begonnen werden.
Die Grundlagenplanungen sind bei i2030 zu großen Teilen abgeschlossen, so dass jetzt genügend Informationen und Rahmenparameter vorliegen, um eine wirtschaftliche Betrachtung im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für die einzelnen i2030-Korridore durchführen zu können.
Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich z.B. Einwohner- und Pendlerzahlen künftig entwickeln. Auch das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird in beiden Fällen gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können.
Die verschiedenen Effekte müssen teilweise zur Herstellung der Vergleichbarkeit monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden. Bewertet werden u. a.:
- Reisezeit im ÖPNV
- Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
- PKW-Betriebskosten
- ÖPNV-Betriebskosten
- Auswirkungen auf die
- Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
- CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
- Lärm
- Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst
Diese standardisierte Bewertung wird bundesweit einheitlich für Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angewandt. Sofern der Ertrag (Nutzen) den Aufwand (Kosten) überwiegt, kann eine Förderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) beim Bund beantragt werden. Dies ist nicht die einzige Fördermöglichkeit, wohl aber die bedeutendste im Zusammenhang mit i2030. Der Bund übernimmt dabei 75% der Bau- Planungskosten für Neu- und Ausbauten, für Reaktivierungen und Elektrifizierungen sind es 90% der Kosten. Die weiteren Kosten werden über die Länder Berlin und Brandenburg abgesichert.
Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. Aktuell wird das zugrundeliegende Verkehrsmodell aktualisiert. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach die Berechnungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt. Die Untersuchungen werden parallel regelmäßig mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) abgestimmt, so dass wir in 2022 mit den ersten konkreten Ergebnissen rechnen können.
Schon einen Schritt weiter sind wir bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Stammstrecke der Heidekrautbahn im Abschnitt Basdorf – Wilhelmsruh. Hier lag bereits eine Standardisierte Bewertung vor, die nur noch aktualisiert werden musste. Sie befindet sich in der Endabstimmung und wird zu gegebener Zeit nach der Finalisierung veröffentlicht. Läuft alles wie geplant, rollen hier die Züge bereits ab Ende 2024 im Stundentakt.